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Steuerzahlergedenktag - Bargeldobergrenze 2.000 € - Analyse Gold

15.07.2019  |  Markus Blaschzok
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Kampf gegen Bargeld und Gold - Goldkauf bald nur noch bis 2.000€

In keinem westlichen Land wurde in der letzten Dekade pro Kopf mehr Gold gekauft als in Deutschland. Gleichzeitig weigern sich die Deutschen neue digitale Bezahlmöglichkeiten zu nutzen und bevorzugen stattdessen Bargeld. Die Deutschen lieben Gold und Bargeld, was schlau und vernünftig ist. Gold ist die härteste Währung der Welt und mit nichts lässt sich Kaufkraft ähnlich sicher langfristig bewahren. Bargeld ist unkompliziert, schnell und vor allem anonym, was dem Schutz der Privatsphäre dient und die Freiheit des Individuums sichert. Kurz gesagt - Gold ist Geld und Bargeld ist gedruckte Freiheit.

Der aktuell längste Konjunkturaufschwung der Geschichte hat seinen Zenit bereits überschritten. In der bevorstehenden Weltwirtschaftskrise wird der Staat versuchen, noch weitreichender als infolge der Krise von 2007/2008, auf das Vermögen der Deutschen zuzugreifen. Gegen diese künftigen Enteignungsversuche gilt es sich zu schützen.

Der Goldbesitz ist für den Staat unsichtbares Vermögen, auf das er mittels der Inflationssteuer keinen Zugriff hat, weshalb das Gold der Gegner der Freiheitsfeinde und Kleptokraten ist. Auch Bargeld ist ein Problem für den Staat, denn solange dieses vorhanden ist, kann dem Bankenkartell das Vertrauen entzogen werden und Bank Runs wären jederzeit möglich, was das System und den starken Staat zu Fall bringen könnte. Damit sind die Fronten geklärt und das Gold sowie das Bargeld sollen zum Wohle des Staates abgeschafft bzw. unerreichbar werden.


Regierung will anonymen Goldkauf auf 2.000 € begrenzen

Vor diesem Hintergrund muss man den unsinnigen Gesetzentwurf mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843)" sehen, der anonyme Edelmetallkäufe ab Januar 2020 auf 2.000 € begrenzen soll. Hierfür soll es innerhalb des Geldwäschegesetzes eine entsprechende Sonderregelung geben, welche die Grenze für Bargeldgeschäfte von 9.999 € auf 2.000 € im Edelmetallhandel herabsetzen soll.

Begründet wird dieser Schritt mit einem vermeintlich "erhöhten Geldwäscherisiko beim Edelmetallhandel", weshalb man mögliche Umgehungsgeschäfte und Smurfing unterbinden müsse. Diese Begründung ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Jahrzehnte lag die Bargeldobergrenze im Geldwäschegesetz bei 15.000 €. Verglichen mit der Kaufkraft zur Jahrtausendwende bzw. den damaligen Preisen entsprachen diese 15.000 € in etwa 51 Unzen Gold bzw. 65.000 € heutiger Kaufkraft. Warum sollte jetzt etwas problematisch sein, das Jahrzehnte keine Probleme verursachte? Warum sollte es jetzt plötzlich nötig sein, die Bargeldobergrenze auf 2.000 € bzw. 1,5 Unzen Gold zu senken?

Wie und warum der Edelmetallhandel ein erhöhtes Geldwäscherisiko aufweisen sollte, bleibt der Verfasser des Gesetzesentwurfes schuldig. Jeder Waschsalon, jedes Bekleidungsgeschäft und jeder Autohändler eignen sich besser, um Geld zu waschen, als der anonyme Kauf von Edelmetallen. Abgesehen davon ist bei jedem Ankauf von Edelmetallen nach der Abgabenordnung schon immer die Identität festzustellen, weshalb die Anonymität asymmetrisch zwischen An- und Verkauf verteilt ist.

Anfang 2017 wurde die Bargeldobergrenze bereits auf 10.000 € herabgesetzt. Nach aktueller Gesetzeslage ist ohnehin nur der einmalige anonyme Erwerb unter 10.000 € gestattet. Will die gleiche Person einen erneuten Kauf tätigen, muss der gewissenhafte Edelmetallhändler bereits jetzt die Identität feststellen, auch wenn der nächste Kauf erst ein halbes Jahr später stattfindet. Die aktuelle Gesetzeslage ist bereits so eng gefasst, dass der Edelmetallhandel, diametral gegensätzlich der Ausführung im Gesetzesentwurf, wohl eine denkbar uninteressante Möglichkeit für die Geldwäsche ist, was unsere Erfahrungen im Tagesgeschäft nur bestätigt.

Gräbt man etwas tiefer, so zeigt das Ergebnis einer Studie der "Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)", die im Auftrag der OECD im Jahr 2015 die Möglichkeit von Gold als Instrument zur Geldwäsche und Terrorfinanzierung untersuchte, die wahren Beweggründe für die aktuelle Gesetzesvorlage. So kam die Taskforce zu folgendem Ergebnis:

"Gold ist ein extrem attraktives Vehikel zur Geldwäsche. Es ermöglicht organisierten Verbrechergruppen die Konvertierung von illegalem Bargeld in einen stabilen, anonymen, transferierbaren und einfach austauschbaren Vermögenswert, um kriminelle Aktivitäten zu realisieren oder Profite daraus zu reinvestieren."

Es geht also nicht um die klassische Geldwäsche, bei der man fiktive Umsätze generiert, um Geld aus kriminellen Machenschaften zu versteuern uns so zu legalen Einnahmen zu machen. Mit dem Tausch von Fiat-Währungen in Gold wäre dies auch überhaupt nicht möglich, außer der Edelmetallhändler würde mit den Kriminellen unter einer Decke stecken.

Wie die FATF zeigt, geht es darum, dass Gold einen stabilen und sicheren Hafen bietet, um Vermögen zu bewahren und anonym Transaktionen zu tätigen, während die Fiat-Währungen mit der Zeit weginflationiert und wertlos würden. Diese Eigenschaften von Gold als liquides, weltweit akzeptiertes, wertstabiles und anonymes Zahlungsmittel sind gerade die Eigenschaften, die es seit Jahrtausenden zur Weltwährung des freien Marktes macht.

Gold ist die stärkste Währung der Welt. Deshalb wird es von Zentralbanken als Reserve gehalten, ist von der Umsatzsteuer befreit und in der US-Verfassung als einziges Edelmetall, nebst Silber, als Geld verbrieft, das der Staat emittieren darf. (Deshalb wird der Fiat-Dollar auch von einer Privatbank emittiert, da die US-Regierung das nicht darf.) Die Absenkung der Bargeldobergrenze zielt nicht auf eine plötzlich zum Problem gewordene Geldwäsche mit Edelmetallen ab. Das Problem sind die positiven Eigenschaften der Weltwährung Gold im Vergleich zu dem schwachen Papier-Euro, der nicht stabil ist und seit seiner Einführung 78% an Kaufkraft zum Gold verloren hat.

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Alle Fiat-Währungen haben zur Weltwährung Gold in den letzten 20 Jahren massiv abgewertet


Diesen Gesetzentwurf damit zu begründen, dass diese Vorteile des Goldes auch Kriminelle zur Wertaufbewahrung nutzen könnten und dies als Geldwäsche zu bezeichnen, ist weder logisch noch statthaft.

Die Menschen haben ein natürliches Recht ihre Ersparnisse inflationsgeschützt anzulegen und sich somit eigenverantwortlich für die unsichere Zukunft abzusichern. Nachdem die Bargeldobergrenze vor zwei Jahren bereits herabgesetzt wurde, hoffen wir, dass der Gesetzgeber diesen Gesetzesentwurf wieder verwerfen wird.

Sollte diese Änderung im Geldwäschegesetz dennoch umgesetzt werden, können Sie bei uns immer noch Edelmetalle bis 2.000 € anonym erwerben oder jedwede Summe gegen Vorlage Ihres Ausweises. Alternativ kaufen Sie bequem und günstig in unserem Online-Shop und lassen sich die Metalle einfach bequem nach Hause liefern. Der Kauf auf Rechnung hat auch Vorteile.


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