Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Vergoldete Silbermünze "Australian Kangaroo" zu 1 Unze

05.05.2020  |  Redaktion
Open in new windowDie aktuellen Anlagemünzen der australischen Perth Mint sind die Känguru- und Lunar-Münzen in Gold sowie die Kookaburra-, Koala-, Lunar- und die Känguru-Münzen in Silber.

Zum heutigen 5. Mai verkauft die Prägestätte zudem eine 1-Unzen-schwere vergoldete Variante des 2020er Kängurus. Auf der Motivseite sind die beiden im Vordergrund abgebildeten Kängurus vergoldet, während der Rest der Münze silbern ist. Des Weiteren sind wie üblich Jahreszahl, Feingewicht, Metallart sowie das Prägezeichen der Perth Mint "P" auf der Münze abgebildet.

Auf der Kehrseite ist das Portrait Ihrer Majestät Königin Elisabeth II zu sehen, das von Ian Rank-Broadley angefertigt wurde. Ebenso erkennt man dort den Nennwert der Münze von 1 Dollar.

Die 1-Unzen-schwere Silbermünze ist auf 5.000 Stück limitiert und wird in einem Aufsteller mit beiliegendem nummerierten Echtheitszertifikat geliefert.

Open in new window

© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"