"Big Brother" rüstet sich...
06.08.2020 | Vertrauliche Mitteilungen
Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Zulassungsstelle - das sind nur einige Behörden, in denen unsere Daten gesichtet, ausgewertet und letztendlich auch gespeichert werden. Noch geschieht dies von Behörde zu Behörde auf unterschiedliche Art und Weise und vor allem unter verschiedenen Ordnungssystemen.
Dies macht die Beantwortung gegenseitiger Behördenanfragen oder gar einen Datenabgleich aufwendig bis kaum möglich. Man kann in Deutschland, das ist die feste Überzeugung auch kritischer Beobachter, deshalb bis zu einem gewissen Grad noch von "freien Bürgern“ sprechen.
Doch nun konkretisieren sich die Pläne der Bundesregierung, die vor einigen Jahren neu konfigurierte Steuernummer ("Steuer-ID“) zu einer allgemeinen "Bürgernummer“ zu machen. Das bisher durch Name, Zuname, Geburtstag und -Ort definierte Individuum droht damit zu einer reinen "Nummer“ zu werden. Und es liegt auf der Hand, daß dann auch immer mehr Datenbanken behördenübergreifend vernetzt werden dürften, was überwachungsstaatlichen Zuständen weiteren Vorschub leisten könnte.
In einem aktuellen Schritt hat nun das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium ein "Eckpunkte-Papier“ zu einer "verwaltungsübergreifenden ID-Nummer“ entwickelt. So, wie es bereits im sogenannten Koalitionsausschuß Anfang Juni dieses Jahres vereinbart wurde.
Probleme sieht hier nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, und zwar „aus verfassungsrechtlichen und aus datenschutzrechtlichen Gründen“, weil damit das Risiko einer "vollständigen Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit“ geschaffen werde.
Für die fernere Zukunft sehen Datenschutzexperten auch die zunehmende Gefahr eines mit der angestrebten Bürger-ID verbundenen "Social-Ratings“, wie es in der Volksrepublik China ja bereits teilweise praktiziert wird. Wer dort z.B. mit allzu mißliebigen Kommentaren oder gar unerwünschter politischer Betätigung auffällt, läuft Gefahr, im Rahmen des chinesischen "Sozialkredit-Systems“ auf seinem "sozialen Punktekonto“ so viele negative Punkte zu sammeln, daß beispielsweise die Buchung eines Fluges unmöglich wird.
Es ist also eine Art "Verkehrssünderdatei“. Nur mit dem Unterschied, daß den Eintragungen keine gesetzlich definierten Verstöße zugrunde liegen müssen, sondern daß bereits ein sozial nicht erwünschtes Verhalten ausreichen kann.
Da für Deutschland - gerade im Zusammenhang mit der geplanten "Bürger-ID“ - ähnliche Entwicklungen nicht mehr auszuschließen sind, warnen manche kritische Experten längst vor allzu "offenherzigen“ Einträgen und Kommentaren im Rahmen der "sozialen Netzwerke“ im Internet. Zu groß scheint inzwischen die Gefahr, daß diese den Verfassern einmal angelastet werden könnten - und das Internet "vergißt“ bekanntlich nichts!
Mißbrauchsgefahr besteht dabei im übrigen nicht nur von staatlicher Seite her, sondern auch durch privat betriebene Datenbanken. In New York ist es beispielsweise Versicherungsgesellschaften bereits gestattet, die individuelle Prämienhöhe ihrer Kunden auch mit Hilfe der Analyse von Daten aus den sozialen Netzwerken zu ermitteln.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4401
Dies macht die Beantwortung gegenseitiger Behördenanfragen oder gar einen Datenabgleich aufwendig bis kaum möglich. Man kann in Deutschland, das ist die feste Überzeugung auch kritischer Beobachter, deshalb bis zu einem gewissen Grad noch von "freien Bürgern“ sprechen.
Doch nun konkretisieren sich die Pläne der Bundesregierung, die vor einigen Jahren neu konfigurierte Steuernummer ("Steuer-ID“) zu einer allgemeinen "Bürgernummer“ zu machen. Das bisher durch Name, Zuname, Geburtstag und -Ort definierte Individuum droht damit zu einer reinen "Nummer“ zu werden. Und es liegt auf der Hand, daß dann auch immer mehr Datenbanken behördenübergreifend vernetzt werden dürften, was überwachungsstaatlichen Zuständen weiteren Vorschub leisten könnte.
In einem aktuellen Schritt hat nun das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium ein "Eckpunkte-Papier“ zu einer "verwaltungsübergreifenden ID-Nummer“ entwickelt. So, wie es bereits im sogenannten Koalitionsausschuß Anfang Juni dieses Jahres vereinbart wurde.
Probleme sieht hier nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, und zwar „aus verfassungsrechtlichen und aus datenschutzrechtlichen Gründen“, weil damit das Risiko einer "vollständigen Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit“ geschaffen werde.
Für die fernere Zukunft sehen Datenschutzexperten auch die zunehmende Gefahr eines mit der angestrebten Bürger-ID verbundenen "Social-Ratings“, wie es in der Volksrepublik China ja bereits teilweise praktiziert wird. Wer dort z.B. mit allzu mißliebigen Kommentaren oder gar unerwünschter politischer Betätigung auffällt, läuft Gefahr, im Rahmen des chinesischen "Sozialkredit-Systems“ auf seinem "sozialen Punktekonto“ so viele negative Punkte zu sammeln, daß beispielsweise die Buchung eines Fluges unmöglich wird.
Es ist also eine Art "Verkehrssünderdatei“. Nur mit dem Unterschied, daß den Eintragungen keine gesetzlich definierten Verstöße zugrunde liegen müssen, sondern daß bereits ein sozial nicht erwünschtes Verhalten ausreichen kann.
Da für Deutschland - gerade im Zusammenhang mit der geplanten "Bürger-ID“ - ähnliche Entwicklungen nicht mehr auszuschließen sind, warnen manche kritische Experten längst vor allzu "offenherzigen“ Einträgen und Kommentaren im Rahmen der "sozialen Netzwerke“ im Internet. Zu groß scheint inzwischen die Gefahr, daß diese den Verfassern einmal angelastet werden könnten - und das Internet "vergißt“ bekanntlich nichts!
Mißbrauchsgefahr besteht dabei im übrigen nicht nur von staatlicher Seite her, sondern auch durch privat betriebene Datenbanken. In New York ist es beispielsweise Versicherungsgesellschaften bereits gestattet, die individuelle Prämienhöhe ihrer Kunden auch mit Hilfe der Analyse von Daten aus den sozialen Netzwerken zu ermitteln.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4401