Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Goldpreisrückgang – Commerzbank bleibt längerfristig optimistisch

24.11.2020  |  Redaktion
Wie die Commerzbank in der heutigen Ausgabe ihrer "Tagesinfo Rohstoffe" erklärt, dürfte sich der jüngste Preisrückgang von Gold noch etwas fortsetzen. Bis zum Bereich um 1.800 USD gebe es kaum Unterstützungszonen. Wenn dieses Niveau erreicht sei, sollte sich der Preis aber stabilisieren.

Der Analyst Carsten Fritsch stellt allerdings klar, dass man Gold auch weiterhin optimistisch einschätze, da sich an dem langfristig positiven Umfeld nichts geändert habe. So werde die enorme Verschuldung auf absehbare Zeit nicht verschwinden, zudem sei mit weiteren Wirtschaftsstimuli zu rechnen. Dafür spreche auch, dass der Posten der US-Finanzministerin voraussichtlich an Janet Yellen gehen werde. Das Niedrigzinsumfeld sollte ebenfalls noch lange Bestand haben, so Fritsch.

Nach der aktuellen Konsolidierung dürfte Gold also nach Einschätzung der Commerzbank wieder steigen, "auch wenn dieser Anstieg vermutlich noch etwas auf sich warten lassen und von einem niedrigeren Niveau beginnen dürfte".


© Redaktion GoldSeiten.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"