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Gold-ETFs/-ETCs verzeichneten wieder Zuflüsse im Mai 2021

20.06.2021  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
Anleger sollten beachten: Gold-ETFs/-ETCs und physisches Gold in Form von Münzen und Barren ist nicht das gleiche. Gold kauft man am besten in Form von Münzen und Barren.

Ende Mai 2021 beliefen sich die gesamten Goldbestände der Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Commodities (ETCs) auf 3.628,40 Tonnen. Das war ein Anstieg von 61,3 Tonnen gegenüber dem Vormonat, ein Plus von 1,7 Prozent. Es war der erste Anstieg nach drei Monaten, in der die Gold-ETFs-ETCs merkliche Abflüsse zu verzeichnen hatten. Gold-ETF-ETC-Nachfrage in Nordamerika stieg um 34,5 Tonnen auf 1.863,7 Tonnen und in Europa um 31,2 Tonnen auf 1.574,1 Tonnen, während in Asien ein Rückgang um 3,3 Tonnen auf 129 Tonnen zu verzeichnen war; in den übrigen Regionen der Welt fiel die Nachfrage um 1 Tonne auf 61,6 Tonnen.

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Quelle: WGC; Graphik Degussa.


Zuflüsse verzeichnen vor allem "Low-cost-ETFs" (Xtrackers IE Physical Gold und SPDR® Gold MiniShares), wie die Daten des World Gold Council zeigen. Gold-ETFs und -ETCs werden von vielen Anlegern und Investoren als einfache und effiziente Möglichkeit gesehen, um sich im Goldmarkt zu positionieren. Allerdings betonen wir an dieser Stelle, dass es prinzipielle Risikounterschiede gibt zwischen Gold-ETFs/-ETCs und physisch verfügbarem Gold. Erstere unterliegen beispielsweise einem Kontrahentenrisiko: Das Risiko, dass die Auslieferung des physischen Goldes (soweit vertraglich vorgesehen) sich verspätet oder nicht erfolgt.

Zumindest denkbar ist (in Extremsituationen) zudem auch, dass sich der Marktpreis der ETFs/ETCs abkoppelt vom Marktpreis der physischen Ware und dem Investor Verluste beschert.

Allein das zeigt schon: Gold-ETFs und -ETCs sind nicht dasselbe. Anleger sollten vor allem auch eines beachten: Man sollte kein "Papiergold" erwerben, also beispielsweise Indexzertifikate oder sonstige Finanzprodukte, die nicht durch physisches Gold, sondern nur durch Derivate (Gold-Futures) "gedeckt" sind. Mit derartigen Produkten stärkt man nämlich den Papiergoldmarkt, der die Preisfindung im Goldmarkt zu Ungunsten der Goldnachfrager verzerren kann (und der auch, wie zu befürchten ist, dazu eingesetzt wird). Kurzum: Gold kauft man am besten in Form von Münzen und Barren.


Was Sie über ETFs & ETCs wissen sollten

Wie voranstehend bereits gesagt: Das Halten von physischem Gold in Form von Münzen und Barren und das Halten von Gold-ETFs oder Gold-ETC sind beileibe nicht dasselbe! Das soll im Folgenden kurz erklärt werden. - Die Abkürzung "ETF" steht für "Exchange Traded Funds". Sie repräsentieren börsengehandelte Fondsanteile, mit denen der Anleger in Aktien-, Anleihe- und Rohstoffmärkte - meist abgebildet durch Indizes - investieren kann. Allerdings ist ETF nicht gleich ETF.

Es gibt beispielsweise "physisch replizierende" ETFs und synthetisch replizierende“ ETFs. Erstere halten die Wertpapiere des Index, den sie nachbilden (entweder vollständig oder partiell), zweitere halten die Titel, die im nachzubildenden Index enthalten sind, nicht. Bei Letzteren handelt es sich vielmehr um Finanzderivate (in der Regel in Form einer Tauschvereinbarung ("Swap")).

Für Anleger, die sich im Edelmetallmarkt mittels Wertpapieren beziehungsweise Fondsanteilen engagieren möchten, ist es weiterhin bedeutsam, zwischen ETFs und ETCs ("Exchange Traded Commodities") zu unterscheiden. Wer einen Gold-ETF erwirbt, der erwirbt einen Anteil an einem "Sondervermögen". Das Sondervermögen ist geschützt, es wird im Falle der Insolvenz des ETF-Emittenten nicht zur Insolvenzmasse gerechnet.

Ein ETC ist hingegen kein Anteil an einem Sondervermögen, sondern eine unbefristete Inhaberschuldverschreibung des ETFEmittenten. Der Anleger ist im Fall der Insolvenz des Emittenten Gläubiger. Er muss dann darauf hoffen, dass seine Ansprüche aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können. Beispielsweise ist das hierzulande beliebte Xetra-Gold ein ETC. In Deutschland gibt es aufgrund der sogenannten UCITS-Richtlinie der EU keine Gold-ETFs, sondern nur Gold-ETCs im Angebot.

Zudem ist zu beachten, dass es höchst unterschiedliche inhaltliche Ausgestaltungen bei den ETFs und ETCs gibt. Sie lassen sich zwar alle an der Börse handeln, aber nicht alle von ihnen lassen sich beim Emittenten gegen physisches Gold eintauschen. Beispielsweise können SPDR Gold Shares nur in Höhe von 100.000 Anteilen en bloc in 10.000 Feinunzen Gold eingetauscht werden. Und weiter: Für die Preisentwicklung der ETFs und ETCs macht es einen Unterschied, ob deren Anteile sich an Spot- oder Futurepreisen orientieren; oder ob sie zu 100 Prozent oder zu einem geringeren Prozentsatz durch physisches Gold gedeckt sind.

Bedeutsam ist auch, dass die Struktur der ETFs und ETCs in der Regel eine Reihe von Akteuren einschließt wie Emittent, Lagerstätten ("Custodian"), Zahlstellen etc. Sie alle sind mehr oder weniger eng verbunden mit dem Wohl und Wehe des Bankenapparates - gegen dessen Risiken sich so mancher Goldanleger versichern will! Kurzum: Der Anleger sollte sich, bevor er eine Entscheidung trifft, sich genauestens Rechnung darüber ablegen, was er mit seiner Goldanlage erreichen, gegen welche Risiken er sich ver- und absichern will. In Punkto Sicherheit gilt zweifellos: Nichts geht über den Besitz von physischem Gold in Form von Münzen und Barren, die sicher außerhalb des Bankensektors gelagert werden.


© Prof. Dr. Thorsten Polleit
Auszug aus dem Marktreport der Degussa Goldhandel GmbH



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