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Internationale Ratingagenturen: "Wes‘ Geld ich krieg‘, des‘ Lied ich sing‘"?

14.12.2021  |  Vertrauliche Mitteilungen
Im Verlauf der letzten zwölf Monate stuften die internationalen Ratingagenturen die Kreditwürdigkeit etlicher Staaten leicht zurück. Dies ist bereits auf den ersten Blick nachzuvollziehen. Doch gleichzeitig verbesserten sie auch das Rating zahlreicher anderer Staaten, obwohl diese in manchen Fällen ihre Kreditbelastung noch deutlich ausgebaut hatten.

Vor allem die bereits hochverschuldeten westlichen Industriestaaten einschließlich der USA profitierten von dieser Entwicklung. Dazu gehört u.a. das mit mehr als 200% seiner jährlichen Wirtschaftsleistung verschuldete Griechenland (nach den Maastricht-Euro-Kriterien lag die Höchstgrenze hierfür bei einst 60%!), dem wirklich kritische Experten kaum mehr eine Chance einräumen, seine Schulden auf "ehrliche“ Art und Weise auf "Heller und Pfennig“ zurückzuzahlen.

Das als teilweise unverständlich empfundene Stillhalten der Ratingagenturen wird in manchen Fachkreisen auch deshalb als besonders problematisch empfunden, weil sich die meisten Anleihen der westlichen Industrienationen in den Portfolios der großen institutionellen Anleger befinden.

Käme es hier zu größeren "Zwischenfällen“, würden praktisch alle Pensionskassen, Lebensversicherungsunternehmen usw. empfindlich getroffen. Es ginge dann wieder einmal vor allem zu Lasten der Kleinanleger, wozu nach internationalen Maßstäben auch diejenigen unter uns gehören, die sich selbst mit Fug und Recht als "wohlhabend“ bezeichnen dürfen.

Die noch herrschende Sorglosigkeit wird sich aller Voraussicht nach wieder einmal als fatal erweisen. Doch warum schlagen die Ratingagenturen nicht Alarm? Der Grund liegt in der einfachen Tatsache begründet, daß sie für ihre durchaus lukrative Tätigkeit zwar auf die Genehmigungen der nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden angewiesen sind, diese aber - sofern erst einmal erteilt - keine weiteren Aufsichtsmaßnahmen nach sich ziehen. Eine Qualitätsüberwachung findet mithin nicht statt.

So drängt sich der böse Verdacht geradezu auf, daß der Spruch "Wes‘ Geld ich krieg‘, des‘ Lied ich sing‘“ auch in diesem Fall zutreffend sein wird. Man muß nur das Wort "Geld“ durch das Wort "Zulassung“ ersetzen. Denn man wird den großen Ratingagenturen kaum allen Ernstes unterstellen können, daß deren Fachleute nicht die Risiken einer überbordenden Staatsverschuldung erkennen können. Vielleicht werden Herabstufungen bei den weltweit größten Schuldnern auch nicht vorgenommen, um den Kapitalmärkten die daraus zwangsläufig entstehenden Verwerfungen einstweilen zu ersparen, mit anderen Worten: Um Zeit zu gewinnen.

Währenddessen nimmt die staatliche Schuldenlast immer weiter zu. Teilweise auch an den nationalen Haushalten vorbei in Form von EU-Krediten oder hilfsweise in Form von der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanzierten Vorhaben. Blickt man auf die USA, stellt sich die dortige Verschuldung als bereits untragbar dar. Sollte der durchschnittliche Zins der US-Staatsschulden auch nur auf seinen langfristigen Durchschnittswert (5%) steigen, würde der daraus resultierende Zinsaufwand mehr als 6% des jährlichen Bruttoinlandsproduktes betragen, was letztlich den US-Haushalt sprengen dürfte.

Ob die Ratingagenturen ihre derzeitige Politik des Wegsehens noch lange beibehalten können, wird immer fraglicher, denn die Probleme und Verwerfungen werden offenkundiger. Mit auf breiter Front revidierten Bonitätsurteilen (sprich: Herunterstufungen) rechnen die ersten Experten nun schon für das kommende Jahr. Eine sich daraus eventuell entwickelnde Rückstufungswelle könnte bei den Anleihen zu Massenverkäufen führen.

Wenn die Notenbanken dann nicht wieder verstärkt Anleihen aufkaufen sollten, würden deren Kurse deutlich leiden und die Zinsen würden entsprechend steigen. Für Geldanleger ist damit ein Ende der Null- und Negativzinsen zwar noch nicht in Sicht, doch der diesbezügliche Nebel beginnt sich ganz langsam zu lichten, ohne daß in diesem Zusammenhang aktuell mit auch nur näherungsweisen Zeitangaben gedient werden kann.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4470



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