Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold - Kurze Korrektur, langer Anstieg?

21.02.2022  |  Thomas May
Nach der Verteidigung der Unterstützung bei 1.755 USD zog der Goldpreis in einer weiteren Aufwärtsbewegung an den Widerstand bei 1.848 USD an, der nach einer scharfen Korrektur und im Rahmen einer weiteren Kursrally Anfang Februar durchbrochen wurde. Gestärkt durch dieses Kaufsignal stieg der Goldpreis wie erwartet auch über den Widerstand bei 1.875 USD und erreichte in der vergangenen Woche bereits die 1.900-USD-Marke.

Open in new window

Charttechnischer Ausblick:

Der Aufwärtsdruck der Käuferseite hat noch nicht nachgelassen. Dennoch sollte man jetzt auf eine Korrektur bis 1.875 USD gefasst sein. Hier könnte der nächste Kaufimpuls einsetzen und über 1.900 USD bis 1.920 USD führen. Selbst die Zielregion bei 1.945 USD und das Jahreshoch 2021 bei 1.959 USD sind dann erreichbar.

Abgaben unter 1.875 USD hätten dagegen eine stärkere Korrektur bis 1.848 und 1.833 USD zur Folge. Diese dürfte die Goldpreisrally aber noch nicht beenden, sondern dort wieder auf Käufer treffen.


© Thomas May



Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"