Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 5,1% gestiegen, Anstieg in der EU auf 5,6%

23.02.2022  |  Presse
Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Januar 2022 bei 5,1%, gegenüber 5,0% im Dezember. Ein Jahr zuvor hatte sie 0,9% betragen. Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union lag im Januar 2022 bei 5,6%, gegenüber 5,3% im Dezember. Ein Jahr zuvor hatte sie 1,2% betragen. Diese Daten werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Die niedrigsten jährlichen Raten wurden in Frankreich (3,3%), Portugal (3,4%) und Schweden (3,9%) gemessen. Die höchsten jährlichen Raten wurden in Litauen (12,3%), Estland (11,0%) und Tschechien (8,8%) gemessen. Gegenüber Dezember ging die jährliche Inflationsrate in acht Mitgliedstaaten zurück und stieg in neunzehn an.

Im Januar kam der höchste Beitrag zur jährlichen Inflation im Euroraum von "Energie" (+2,80 Prozentpunkte, Pp.), gefolgt von "Dienstleistungen" (+0,98 Pp.), "Lebensmitteln, Alkohol und Tabak" (+0,77 Pp.) sowie "Industriegütern ohne Energie" (+0,56 Pp.).

Open in new window

Open in new window

© eurostat
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"