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EU-Schulden über "Aufbaufonds" eingeführt

26.04.2022  |  Vertrauliche Mitteilungen
Zukünftig sollen alle EU-Staaten je nach ihrer Finanzstärke für einen zuschuss- und kreditfinanzierten Fonds gemeinschaftlich haften.

Mit 390 Milliarden Euro "Zuschüssen“ und 360 Milliarden Euro "Krediten“ soll ein 750 Milliarden Euro umfassender "Aufbaufonds“ eingerichtet werden, über den das EU-Kommissariat in Brüssel weitgehend frei und eigenmächtig entscheiden können wird, sofern es sich dabei im Rahmen der von der weltweit größten Investmentgesellschaft "Black Rock“ noch zu formulierenden Verteilungsvorgaben bewegt.

"Black Rock“ wird nämlich die Regeln vorgeben, unter denen die Gelder verteilt werden sollen und wird dann auch die technische Verteilung vornehmen. Ist es ein Zufall, daß "Black Rock“ selbst ausreichend Investmentgelegenheiten hätte, um (gegebenenfalls über Umwege) praktisch das gesamte Geld für sich abziehen zu können?

Das besonders Dramatische an diesem "Aufbaufonds“ ist aber, daß damit ein Dammbruch auf dem Weg zur Schuldenvergemeinschaftung in Europa verbunden ist. Erstmals werden in diesem Zusammenhang nämlich sogenannte Eurobonds ausgegeben, für die die europäischen Staaten gemeinschaftlich haften.

Dies bedeutet, daß letztlich stets derjenige für die Kredite zahlen muss, der dies aus seiner eigenen Wirtschaftsstärke heraus überhaupt noch kann.

Dieser "Zahlmeister“ muss dann innerhalb der Gemeinschaft zusehen, wie er die nicht auf ihn entfallenden Anteile zurückbekommt. Damit wird genau jene "rote Linie“ überschritten, die das deutsche Bundesverfassungsgericht bei seiner Beurteilung der Rechtmäßigkeit der europäischen Verträge gezogen hatte („keine Schuldenvergemeinschaftung“).

Die europäische Praxis hat also zu einer Übertretung deutscher rechtsstaatlicher Grenzen geführt. Es wird interessant zu beobachten sein, ob dieser Unrechtszustand wieder einmal durch politisches Schweigen und auch ein Schweigen der Verfassungsgerichte unangetastet bleibt...


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4490



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