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Statistische Tricksereien statt Inflationsbekämpfung?

29.03.2023  |  Vertrauliche Mitteilungen
Sparer dürften stets sehr nervös werden, wenn das Statistische Bundesamt eine sogenannte "Neugewichtung / Neuzusammenstellung“ des Warenkorbes zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten in Deutschland vornimmt. Wann immer nämlich eine statistische Basis verändert wird, wird es schwierig, die Ergebniszahlen der Vergangenheit mit denen der Zukunft noch vergleichen zu können.

Dies trifft auch auf die Inflationsstatistik zu, die für die Sparer von besonderer Bedeutung ist: Zum einen kann sie als Seismograph zukünftiger Notenbankpolitik dienen und zum anderen läßt eine "geschickte“ Änderung der statistischen Grundlagen oft auf den Versuch schließen, ein "geschöntes“ Bild der Teuerung zu vermitteln. Beides läuft auf eine Gefährdung der Kaufkraft der Sparguthaben hinaus.

Die bisher wesentlichsten Änderungen an der Inflationsstatistik geschahen in den 1980er Jahren. Einige Wissenschaftler haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die heutigen Zahlen mit den davor ermittelten Inflationszahlen vergleichbar zu machen, indem sie die Veränderungen der 1980er Jahre wieder "herausrechneten“. Dabei zeigte sich, daß die "Inflation“ oder allgemeine Teuerung unter Anwendung des Warenkorbes von vor 1980 auch heute noch im deutlich zweistelligen Prozentbereich liegt!

Genau dies „fühlen“ viele Konsumenten auch bei ihren Einkäufen. Und mittlerweile scheint die Inflation regelrecht außer Kontrolle geraten zu sein und nicht nur in Europa sind politische Mehrheiten für eine Rückkehr zur Geldwertstabilität nicht in Sicht. Wenn aber die allgemeine Preissteigerung außer Kontrolle gerät, müssten eigentlich auch die Zinssätze nachziehen. Denn wer will schon beispielsweise dem Staat Geld leihen und dabei nicht einmal einen vollständigen Ausgleich für den vom Staat selbst erzeugten Werteverzehr des Geldes (Inflation) in Form von Zinsen erhalten?

Schon des Öfteren wurde deshalb vermutet, daß die statistischen Anpassungen u.a. des Warenkorbes in erster Linie dazu dienten und dienen, eine niedrigere als die tatsächliche Preissteigerung statistisch ausweisen zu können. Damit soll und kann der Zentralbank und der Bundesschuldenverwaltung der Druck genommen werden, die Verschuldung des Staates "zu teuer“ (nämlich zu den eigentlich gebotenen Zinssätzen) finanzieren zu müssen.

Würde nämlich die Inflationsstatistik die tatsächliche Teuerung im zweistelligen Prozentbereich ausweisen, müssten auf lange Sicht auch entsprechend hohe Zinsen für die Schulden bezahlt werden. Denn niedriger verzinste Staatsanleihen sind für die Anleger regelmäßig "sichere“ Verlustbringer!

Mit dem neuen Warenkorb hat man sich beispielsweise dazu entschlossen, "Energie“ statistisch herabzugewichten. Dafür gibt es aber keinen objektiven Grund, weil die meisten Menschen heute deutlich mehr für Energie ausgeben müssen als jemals zuvor und auch der Verbrauch von Kraftstoffen und Heizenergie sich in den vergangenen Jahren kaum reduzierte, im letzten Jahr sogar wieder stieg. Hintergrund für diese "Anpassung“ dürfte sein, daß in Folge der gescheiterten deutschen "Energiewende“ noch weiter steigende Energiepreise zu erwarten sind. Dies soll sich aber zukünftig in der Inflationsstatistik nicht mehr sachgerecht auswirken.

Wenn mit Deutschland die wichtigste Kreditnation Europas inflationsbedingt ein deutlich steigendes Zinsniveau für ganz Europa zu verantworten hätte, würden viele der übrigen europäischen Staaten wegen ihrer unsolide strukturierten Haushalte schnell insolvent werden.

Es ist deshalb nicht auszuschließen, daß diese statistische Anpassung – oder böswillig gesagt "Betrug“ – als der Versuch gewertet werden könnte, der Europäischen Zentralbank (EZB) zukünftig wieder Luft für Zinssenkungen zu bieten. Zwar kann dies nicht mit hinreichender Sicherheit behauptet werden, aber an einer Inflationsbekämpfung scheint derzeit tatsächlich wohl niemand mehr ernsthaft interessiert zu sein.

Vielmehr wird lieber der Spiegel zerschlagen, der das wahre Bild zeigen könnte.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4540



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