Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz: Ein "völlig verkorkstes" Gesetz
19.07.2023 | Vertrauliche Mitteilungen
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Aktuell müssen die neuen Gesetzesregelungen von allen deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern befolgt werden. Ab dem 1.1.2024 soll dieser Schwellenwert dann auf 1.000 Beschäftigte sinken, so daß dann annähernd 5.000 Unternehmen direkt betroffen sein werden. Tatsächlich werden es noch viel mehr sein, denn die den Unternehmen auferlegte "Aufsichtspflicht“ gilt auch für deren Zulieferbetriebe in Europa und natürlich Deutschland...
Die den größeren Unternehmen neu auferlegten Pflichten umfassen etwa die "Einrichtung eines Risikomanagements“ und die "Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit für den Menschenrechtsschutz“ sowie "regelmäßige Risikoanalysen“. Wer sich nicht daran hält, kann u.a. von den Bieterverfahren bei öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden oder mit einer Geldbuße von bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt werden.
Und dies gegebenenfalls auch für die Nichteinhaltung eigentlich von vornherein unerfüllbarer Auflagen. Man denke hier nur an die Kontrolle von Zulieferern, die wiederum andere Zulieferbetriebe beschäftigen. Nach den Buchstaben des neuen Gesetzes müßte ein dem "Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz“ unterliegender Betrieb derartige Geschäftsbeziehungen bis an die Wurzel hinterfragen. Doch das wird i.d.R. unmöglich sein, weil kaum ein Zulieferer bereit sein wird, seine eigenen Lieferketten – die oft Teil des Geschäftserfolgs sind – den Kunden zu offenbaren.
Die Überwachung der Gesetzeseinhaltung liegt in den Händen des "BAFA“ (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das wiederum dem Bundeswirtschaftsministerium angegliedert ist. Erste Erfahrungen zeigen nach Auffassung kritischer Beobachter, daß auch beim BAFA die Unsicherheiten überwiegen. Doch statt Unklarheiten zu Gunsten der kontrollierten Unternehmen auszulegen, habe man in vielen Fällen sogar noch über die offenkundigen gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Gesetzes-Interpretationen feststellen müssen. Mit anderen Worten: Zweifelsfälle wurden oft nicht zugunsten, sondern zu Ungunsten der überprüften Unternehmen entschieden.
Das Gesetz wird von manchen Experten bereits als Paradebeispiel dafür genannt, was herauskommt, wenn sich "praxisferne Bürokraten als Gutmenschen betätigen“ wollen. Und wer hofft, daß es nun auch nicht mehr schlimmer kommen könne, der sei auf Ambitionen der EU-Kommission zur Einführung eines eigenen "Lieferkettengesetzes“ verwiesen...
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Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4552