Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Der Verkauf von Goldschmuck in Hongkong zieht an

05.09.2023  |  Redaktion
Wie Heraeus in seinem gestrigen Edelmetallupdate berichtet, hat sich der Goldschmuckverkauf in Hongkong mit der Rückkehr der Touristen erholt. Im Juli seien fast 3 Millionen Besucher vom chinesischen Festland nach Hongkong gereist, der größte Zustrom seit Aufhebung der Covid-Beschränkungen. In den ersten sieben Monaten des Jahres überstieg die Zahl der chinesischen Touristen vom Festland 13 Millionen. Zwar sei dies immer noch deutlich weniger als vor der Pandemie, trage aber zur Steigerung des Umsatzes bei.

Die sogenannte Sonderverwaltungszone gilt als beliebtes Ziel für Schmuckkäufer. Den Angaben zufolge stiegen die Verkäufe von Schmuck, Uhren und Armbanduhren, die hauptsächlich an Touristen vom Festland gehen, im Vergleich zum Vorjahr um 19,8%.

Chow Tai Fook, einer der größten Schmuckeinzelhändler, meldete laut Heraeus für das zweite Quartal 2023 in Hongkong und Macau einen Anstieg des Absatzes von Goldschmuck und Goldprodukten um 37%. Auf dem chinesischen Festland ging der Umsatz indes um 1% zurück.


© Redaktion GoldSeiten.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"