Suche
 
Folgen Sie uns auf:

SPDR mit Plus in KW 19 gegenüber Vorwoche

13.05.2024  |  Redaktion
Auch wenn die Bestände des weltweit größten Gold-ETF SPDR Gold Trust in der 19. Kalenderwoche mal wieder ein Hin und Her erlebten, verzeichneten sie bis zum letzten Freitag im Vergleich zur Vorwoche ein Plus.

Die Goldbestände beliefen sich am vergangenen Freitag auf 831,92 Tonnen, so die Angaben auf der Website www.spdrgoldshares.com. Am Freitag der Vorwoche waren es 830,47 Tonnen gewesen. Über das Wochenende machte der ETF einen Sprung von 1,72 Tonnen. Von Montag auf Dienstag folgte dann ein Abfluss von ebenfalls 1,72 Tonnen zurück auf 330,47 Tonnen, wo der Fonds für die nächsten Tage verharrte. Erst von Donnerstag auf Freitag zeigte sich wieder etwas Bewegung in Form eines Zuflusses von 1,45 Tonnen. Der Preis pro Unze stieg wieder an und beendete die Woche mit einem Plus von etwa 80 $ bei 2.372,45 $.

Entwicklung der SPDR-Bestände in der vergangenen Woche:
• 06. Mai: 832,19 t
• 07. Mai: 830,47 t
• 08. Mai: 830,47 t
• 09. Mai: 830.47 t
• 10. Mai: 831,92 t


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"