Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Erwerbsteuer

Die Erwerbssteuer fällt ausschließlich beim Warenhandel zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern an. Im Unterschied zur Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Ländern wird dieser Vorgang auch als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet.

Analog zur Einfuhrumsatzsteuer aus Drittländern hat die Erwerbsteuer den Zweck, die gelieferten Gegenstände aus den EU-Ländern mit der gleichen Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) zu belasten - wie sie für inländische Erzeugnisse gilt.

Der Exporteur ist bei einer innergemeinschaftliche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit (Bestimmungslandprinzip). Der Importeur kann die Erwerbsteuer als Vorsteuer abziehen.

 

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte ihren Steuerberater oder ihr zuständiges Finanzamt.


Kategorie: Dies & Das

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Geld stellt den gemeinsamen Maßstab aller wirtschaftlichen Transaktionen dar. Einerseits dient es als (Zwischen-)Tauschmittel, das den Austausch von Waren (Handel) untereinander vereinfacht und anderseits verkörpert es die Funktion der Werterhaltung, sowie die einer Recheneinheit. Damals wie heute ist Geld ein allgemein anerkanntes und vom [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"