Lexikon
Vorsteuer
Als Vorsteuer wird jene inländische Umsatzsteuer bezeichnet, die ein Unternehmer von einem anderen Unternehmen für bezogene Waren oder für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Rechnung gestellt bekommt.
Ist hingegen ein Unternehmen im EU-Ausland ansässig wird die Vorsteuer als Erwerbsteuer betitelt. Stammt er aus einem Nicht-EU-Land ist es die Einfuhrumsatzsteuer.
Die gezahlte Vorsteuer (= Mehrwertsteuer) kann mit der eingenommen Umsatzsteuer verrechnet werden (Vorsteuerabzug).
Unternehmen werden durch die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer steuerlich nicht belastet, sie stellt vielmehr nur einen durchlaufenden Posten dar.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte ihren Steuerberater oder ihr zuständiges Finanzamt.