Lexikon
Inhaberpapier
Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei der der Besitzer der Urkunde jederzeit berechtigt ist, die mit dem Wertpapier verbundenen Rechte geltend zu machen.
Eine Übertragung von Inhaberpapieren auf eine andere Person ist jederzeit und beliebig oft möglich. Eigentümer des Inhaberpapiers ist immer jene Person, die im Besitz der Urkunde ist, wobei der Besitzername stets unbekannt bleibt.
Der Eigentümer der Inhaberpapiere ist Gläubiger gegenüber des Emittenten bzw. des Ausstellers.
Zu den Inhaberpapieren zählen u.a. die Inhaberschuldverschreibungen.
Kategorie: Wirtschaft