Lexikon
Inhaberschuldverschreibung
Die Inhaberschuldverschreibung ist eine Unterart der Schuldverschreibung, bei der jeder Besitzer der Urkunde unbekannt bleibt und namentlich auf der Urkunde nicht erwähnt wird. Eigentümer der Inhaberschuldverschreibung sind Gläubiger gegenüber des Emittenten bzw. des Ausstellers.
Eine Übertragung dieser Art von Inhaberpapiere auf eine andere juristische Person ist jederzeit und beliebig oft möglich. Eigentümer des Inhaberpapiers ist immer jene Person, die im Besitz der Inhaberschuldverschreibung ist.
Alle Inhaberschuldverschreibung besitzen wegen ihrer formlosen Übertragbarkeit eine hohe Fungibilität, so dass sie als Wertpapier bzw. Effekten einfach an einer Börse handelbar sind.
Inhaberschuldverschreibungen werden von Emittenten aller Branchen (Kreditwesen, Industrie, Handel und Verkehr), wie auch von der öffentlichen Hand (Anleihen des Bundes, der Sondervermögen des Bundes und der Bundesländer) ausgegeben.
Wandelanleihen, Kassenobligationen und Zertifikate sind immer Inhaberschuldverschreibungen, bei Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen und öffentlichen Anleihen ist dies nicht immer gewährleistet.
Das Gegenstück zur Inhaberschuldverschreibung ist die Namensschuldverschreibung.