Manipulationen im Devisenhandel: FINMA verhängt sechs Berufsverbote
Im November 2014 eröffnete die FINMA gegen elf Händler und Manager der UBS Enforcementverfahren. Darin klärte die FINMA Wissensstand und Verhalten der involvierten Personen im Zusammenhang mit festgestellten missbräuchlichen Verhaltensweisen im Devisen- und Edelmetallhandel in Zürich/Opfikon ab (siehe Medienmitteilung vom 12. November 2014).
Berufsverbote zwischen 12 Monaten und fünf Jahren
Nachdem sie bereits im August 2015 vier Verfahren eingestellt hatte, schloss die FINMA nun sechs weitere Enforcementverfahren ab. Sie kam zum Schluss, dass die betreffenden Personen für die bei der UBS festgestellten schweren organisatorischen Mängel und die unzulässigen Verhaltensweisen individuell eine massgebliche Verantwortung tragen. Daher verhängt die FINMA gegenüber dem ehemaligen zuständigen Leiter des globalen Devisenhandels sowie dem ehemaligen zuständigen Leiter des globalen Devisenspothandels ein Berufsverbot. Die beiden Manager dürfen für die Dauer von vier bzw. fünf Jahren keine Tätigkeit in leitender Stellung bei einem von der FINMA beaufsichtigten Institut ausüben. Ausserdem spricht die FINMA Berufsverbote von mindestens 12 Monaten gegen vier Devisen- und Edelmetallhändler des Spothandelsdesks in Zürich/Opfikon aus. Das Verfahren gegen einen weiteren involvierten UBS-Mitarbeiter schliesst die FINMA zu einem späteren Zeitpunkt ab. Keine der betroffenen Personen ist noch für die UBS tätig.
Individuelle Verantwortung für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht
Die Verfahren der FINMA zeigten, dass das für das Devisengeschäft zuständige Management das unzulässige und treuwidrige Verhalten der ihm unterstellten Händler duldete und mindestens punktuell auch förderte. Es war sich der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Chats und dem damit verbundenen Austausch von Informationen unter den Händlern bewusst. Trotzdem unterliessen es die zuständigen Manager, ein genügendes Kontrollumfeld zu schaffen und die Einhaltung interner und externer Vorschriften konsequent zu überwachen. Die involvierten Händler verhielten sich ihrerseits in verschiedener Hinsicht wiederholt und qualifiziert unzulässig und treuwidrig. So gaben sie vertrauliche, teilweise identifizierende Kundeninformationen an Dritte weiter, lösten bewusst Stop-Loss-Aufträge aus oder betrieben Front Running. Devisenhändler versuchten zudem wiederholt, Devisenreferenzwerte zu manipulieren. Aufgrund dieser Erkenntnisse stellte die FINMA fest, dass diese Personen individuell für die schweren Verletzungen von Aufsichtsrecht im Zusammenhang mit den bei der UBS festgestellten Fehlverhalten im Devisen- und Edelmetallhandel verantwortlich sind.
Vier Verfahren eingestellt
Vier weitere Enforcementverfahren gegen UBS-Devisenhändler stellte die FINMA im August 2015 ein. Auch in diesen Fällen gab es Hinweise auf einen Beitrag zur schweren Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Die FINMA rügte daher bestimmte Verhaltensweisen. Weitergehende auf Einzelpersonen zugeschnittene aufsichtsrechtliche Massnahmen drängten sich indessen nicht auf.
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