Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold: In der Ruhe liegt die Kraft

21.03.2016  |  Thomas May
Nach dem Ausbruch aus einem bullischen Konsolidierungsdreieck stieg Gold Anfang März an den Widerstand bei 1.285,80 USD, setzte von dort jedoch an die Unterstützung bei 1.224,20 USD zurück. Dort wurden die Bullen in der letzten Woche wieder aktiv und trieben den Wert an die 1.265,00 USD-Marke.


Charttechnischer Ausblick:

Aktuell setzt das Edelmetall zwar von der 1.265,00 USD-Marke leicht zurück, könnte jedoch in Kürze über die Barriere ansteigen. Damit wäre der Weg bis 1.285,80 USD frei. Wird der markante Widerstand durchbrochen, wäre ein Kaufsignal mit einem ersten Ziel bei 1.307,59 USD aktiv. Darüber könnte der Wert bis 1.330,00 und 1.345,00 USD steigen. Scheitern die Bullen dagegen an der 1.265,00 USD-Marke, käme es erst nach einer zweiten Korrektur bis 1.224,20 USD zu einem weiteren Anstieg. Ein Unterschreiten der Haltemarke würde dagegen für eine Verkaufswelle bis 1.180,90 USD sorgen.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"