Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Palladium: Kandidat für einen Kurssprung

22.03.2016  |  Thomas May
Mit dem Ausbruch über den Widerstand bei 530 USD übernahmen die Bullen bei Palladium Anfang März endgültig das Kommando und trieben den Wert nach diesem Kaufsignal bis an den Widerstand bei 575 USD. Dieser wurde nach einer leichten Korrektur zuletzt ebenfalls überschritten und aktuell bereits die Barriere bei 590 USD durchbrochen.


Charttechnischer Ausblick:

Mit dem gestrigen Ausbruch über 590 USD haben die Bullen ein weiteres Kaufsignal gebildet, dem eine Aufwärtsbewegung bis 620 USD folgen dürfte. Dort sollte man mit einer leichten Korrektur rechnen. Kann Palladium anschließend auch über diese Marke ausbrechen, würde sich die Rally bis 665 USD ausdehnen.

Ein Rückfall unter 590 USD wäre dagegen zunächst unproblematisch. In diesem Fall könnten die Bullen bei 575 USD den nächsten Anstieg folgen lassen. Erst ein Unterschreiten dieser Unterstützung hätte deutlichere Abgaben bis 547 USD zur Folge.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"