Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Palladium: Pullback als mögliches Sprungbrett

26.04.2016  |  Thomas May
Nachdem Palladium Mitte März bereits vorübergehend über die 590 USD-Marke ausgebrochen war, setzte direkt im Anschluss eine Korrektur ein, die den Wert bis 530 USD drückte. An dieser Unterstützung sorgten die Bullen jedoch für einen steilen Konter, der Palladium wieder über den Widerstand bei 590 USD ausbrechen ließ und damit ein Kaufsignal aktivierte.


Charttechnischer Ausblick:

Aktuell läuft ein Pullback an die frühere Barriere, der ausgehend von 590 USD zu einem weiteren Anstieg an das Zwischenhoch bei 606 USD und die Hürde bei 620 führen sollte. Wird die Marke überschritten, käme es bereits zu einem Aufwärtsimpuls bis 665 USD. Setzt der Wert dagegen unter 590 USD zurück, dürfte die Korrektur bis 575 USD führen, ehe dort ein weiterer Anstieg starten kann.

Ein Unterschreiten der Marke würde dagegen für weitere Rücksetzer bis 555 USD und darunter ggf. bis 530 USD sprechen und damit die Kaufwelle der letzten Tage beenden.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"