"... die steuerlichen Beistandspflichten der Notare"
19.07.2016 | Vertrauliche Mitteilungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern veröffentlichte kürzlich die aktuelle Fassung ihres "Merkblatts über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare".
Der notarielle "Beistand“ bezieht sich dabei nicht auf die Mandanten der Notare, sondern die notarielle Pflicht, praktisch alle Vorgänge, die auf dem Gebiet der Grundstücke, der Schenkungen und Erbschaften sowie Teile der Ertragsteuern betreffend (insb. wenn sie Kapitalgesellschaften betreffen) beurkundet oder beglaubigt werden, umgehend an die Finanzverwaltung zu melden.
Wer in Zukunft vor einem Gang zum Notar wissen möchte, ob und was an "das Finanzamt“ gemeldet werden muß, tut deshalb gut daran, einen Blick in dieses Merkblatt zu werfen.
Das Merkblatt (22 Seiten!) kann über die Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.lfst.bayern.de) abgerufen und auch ausgedruckt werden.
Quellen, z.B.:
- www.finanzamt.bayern.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: Juni 2016
- https://finanzamt.hessen.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: Mai 2014
- http://apps.thueringen.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: November 2012
- www.schleswig-holstein.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: November 2012
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4190
Der notarielle "Beistand“ bezieht sich dabei nicht auf die Mandanten der Notare, sondern die notarielle Pflicht, praktisch alle Vorgänge, die auf dem Gebiet der Grundstücke, der Schenkungen und Erbschaften sowie Teile der Ertragsteuern betreffend (insb. wenn sie Kapitalgesellschaften betreffen) beurkundet oder beglaubigt werden, umgehend an die Finanzverwaltung zu melden.
Wer in Zukunft vor einem Gang zum Notar wissen möchte, ob und was an "das Finanzamt“ gemeldet werden muß, tut deshalb gut daran, einen Blick in dieses Merkblatt zu werfen.
Das Merkblatt (22 Seiten!) kann über die Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.lfst.bayern.de) abgerufen und auch ausgedruckt werden.
Quellen, z.B.:
- www.finanzamt.bayern.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: Juni 2016
- https://finanzamt.hessen.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: Mai 2014
- http://apps.thueringen.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: November 2012
- www.schleswig-holstein.de, direkter Dowload: PDF-Dokument, Stand: November 2012
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Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4190