Das Bayerische Landesamt für Steuern veröffentlichte kürzlich die aktuelle Fassung ihres "Merkblatts über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare".
Der notarielle "Beistand“ bezieht sich dabei nicht auf die Mandanten der Notare, sondern die notarielle Pflicht, praktisch alle Vorgänge, die auf dem Gebiet der Grundstücke, der Schenkungen und Erbschaften sowie Teile der Ertragsteuern betreffend (insb. wenn sie Kapitalgesellschaften betreffen) beurkundet oder beglaubigt werden, umgehend an die Finanzverwaltung zu melden.
Wer in Zukunft vor einem Gang zum Notar wissen möchte, ob und was an "das Finanzamt“ gemeldet werden muß, tut deshalb gut daran, einen Blick in dieses Merkblatt zu werfen.
Das Merkblatt (22 Seiten!) kann über die Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.lfst.bayern.de) abgerufen und auch ausgedruckt werden.
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