Deutschlands Haftungsrisiken
05.08.2024 | Vertrauliche Mitteilungen
Die im Jahr 1958 gegründete Europäische Investitionsbank (EIB) ist aktuell die weltweit größte staatsübergreifende Förderbank. Ende 2023 lag ihre Bilanzsumme bei annähernd 550 Mrd. € mit einem Eigen kapital von rund 80 Mrd. €. Sie fördert in erster Linie Investitionen in den Mitgliedsstaaten der Euro päischen Union (EU) und in Ausnahmefällen auch in sogenannten "Partnerländern" außerhalb der EU. Sie vergibt u.a. Projektdarlehen von mindestens 25 Mio. €, Kreditgarantien, Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMUs) oder ausgewählte Fondsbeteiligungen.
In jüngster Zeit fokussierte sich die EIB verstärkt auf sogenannte "Klimaschutz-Projekte" und sie bezeichnet sich inzwischen selbst vollmundig als "Klimabank der EU". Zu einem guten "Geschäftsklima" gehört aber auch, daß sich die haftenden Partner jederzeit über die von ihnen eingegangenen Risiken im Klaren sein können. Doch genau daran hapert es bei der EIB, wie der deutsche Bundesrechnungshof und der österreichische Rechnungshof finden. Die EIB unterliegt nämlich trotz ihrer inzwischen erreichten Größe keiner externen Bankenaufsicht und nur einer letztlich eingeschränkten Finanzkontrolle durch die interne Revision.
Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse und der Bilanzstruktur der EIB kann man für Deutschland zwar relativ leicht einen Haftungsrahmen von rund 50 Mrd. € errechnen (was für den ohnehin angeschlagenen Bundeshaushalt recht viel ist), doch die viel wichtigere Frage nach der Eintrittswahrscheinlichkeit eventueller Inanspruchnahmen läßt sich mangels einer externen, unabhängigen Aufsicht nicht einigermaßen verlässlich beantworten!
Laut Bundesrechnungshof könnte dieser Missstand in einem ersten Schritt mit einem "komplementären Prüfungsrecht" für die Finanzaufsichtsorgane der einzelnen Mitgliedsstaaten zumindest verringert werden. U.a. Beamte des Bundesrechnungshofs könnten dann in der EIB die nach ihrer Auffassung erforderlichen Prüfungshandlungen vornehmen, ohne dabei Rücksicht auf die Bankleitung selbst etc. nehmen zu müssen.
Bisher, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, genießt der Europäische Rechnungshof bei etwa einem Viertel der EIB-Geschäfte ein Mitprüfungsrecht, weil diese Geschäfte über den EU-Haushalt finanziert oder (mit-)abgesichert wurden. Die letzten Endes haftenden Anteilseigner, z.B. die Bundesrepublik Deutschland, blieben aber auch hier bisher immer außen vor.
Die zurzeit annähernd 50 Mrd.-Haftungssumme für die EIB sind nicht das einzige Haftungsrisiko Deutschlands, für das im Ernstfall letztlich die Steuerzahler aufzukommen hätten. Es gibt darüber hinaus Haftungsund Garantiezusagen "in nicht bezifferbarer Höhe" (!) wie die Prüfer des Bundesrechnungshofs bereits warnend feststellten. Sie sehen darin zutreffend "erhebliche Risiken für die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedsstaaten".
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4609
In jüngster Zeit fokussierte sich die EIB verstärkt auf sogenannte "Klimaschutz-Projekte" und sie bezeichnet sich inzwischen selbst vollmundig als "Klimabank der EU". Zu einem guten "Geschäftsklima" gehört aber auch, daß sich die haftenden Partner jederzeit über die von ihnen eingegangenen Risiken im Klaren sein können. Doch genau daran hapert es bei der EIB, wie der deutsche Bundesrechnungshof und der österreichische Rechnungshof finden. Die EIB unterliegt nämlich trotz ihrer inzwischen erreichten Größe keiner externen Bankenaufsicht und nur einer letztlich eingeschränkten Finanzkontrolle durch die interne Revision.
Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse und der Bilanzstruktur der EIB kann man für Deutschland zwar relativ leicht einen Haftungsrahmen von rund 50 Mrd. € errechnen (was für den ohnehin angeschlagenen Bundeshaushalt recht viel ist), doch die viel wichtigere Frage nach der Eintrittswahrscheinlichkeit eventueller Inanspruchnahmen läßt sich mangels einer externen, unabhängigen Aufsicht nicht einigermaßen verlässlich beantworten!
Laut Bundesrechnungshof könnte dieser Missstand in einem ersten Schritt mit einem "komplementären Prüfungsrecht" für die Finanzaufsichtsorgane der einzelnen Mitgliedsstaaten zumindest verringert werden. U.a. Beamte des Bundesrechnungshofs könnten dann in der EIB die nach ihrer Auffassung erforderlichen Prüfungshandlungen vornehmen, ohne dabei Rücksicht auf die Bankleitung selbst etc. nehmen zu müssen.
Bisher, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, genießt der Europäische Rechnungshof bei etwa einem Viertel der EIB-Geschäfte ein Mitprüfungsrecht, weil diese Geschäfte über den EU-Haushalt finanziert oder (mit-)abgesichert wurden. Die letzten Endes haftenden Anteilseigner, z.B. die Bundesrepublik Deutschland, blieben aber auch hier bisher immer außen vor.
Die zurzeit annähernd 50 Mrd.-Haftungssumme für die EIB sind nicht das einzige Haftungsrisiko Deutschlands, für das im Ernstfall letztlich die Steuerzahler aufzukommen hätten. Es gibt darüber hinaus Haftungsund Garantiezusagen "in nicht bezifferbarer Höhe" (!) wie die Prüfer des Bundesrechnungshofs bereits warnend feststellten. Sie sehen darin zutreffend "erhebliche Risiken für die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedsstaaten".
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4609