Deutsche Börse: Stellungnahme zur Auslieferung des Xetra-Goldes
02.09.2016 | Redaktion
Wie gestern berichtet wurde, kam es im Zusammenhang mit der börsengehandelten Goldanleihe Xetra-Gold kürzlich offenbar zu Problemen bei der Auslieferung physischen Goldes. Einem Artikel des Anlegerportals Godmode Trader zufolge hatte die Deutsche Bank einem Anleger, der seinen verbrieften Anspruch auf das Edelmetall geltend machen wollte, die physische Lieferung verweigert.
Die Deutsche Börse Commodities GmbH, die die Goldanleihen herausgibt, hat nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wiederholt sie das in den Produktinformationen zu Xetra-Gold garantierte Recht auf Auslieferung des physischen Goldes, weist jedoch darauf hin, dass die Durchführung von der jeweiligen Bank des Investors abhänge:
"Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen."
Auf anschließende telefonische Nachfragen von Godmode Trader gab die Deutsche Börse keine zufriedenstellende Antwort. Wie das Portal meldete, habe der Anleihenemittent keine Angaben dazu gemacht, bei welchen Banken die Auslieferung problemlos ist oder ob sie überhaupt vom Großteil der Bankfilialen angeboten wird.
Anleger, die Xetra-Gold-Anteile halten oder einen Kauf erwägen, sollten sich daher bei ihrer depotführenden Bank nach den Möglichkeiten zur Auslieferung des Goldes erkundigen. Die schwammige Stellungnahme der Deutschen Börse Commodities macht deutlich, dass Investoren die Goldanleihe eher als leicht handelbares Finanzprodukt, aber nicht als Ersatz für physisches Gold betrachten sollten.
© Redaktion GoldSeiten.de
Die Deutsche Börse Commodities GmbH, die die Goldanleihen herausgibt, hat nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wiederholt sie das in den Produktinformationen zu Xetra-Gold garantierte Recht auf Auslieferung des physischen Goldes, weist jedoch darauf hin, dass die Durchführung von der jeweiligen Bank des Investors abhänge:
"Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen."
Auf anschließende telefonische Nachfragen von Godmode Trader gab die Deutsche Börse keine zufriedenstellende Antwort. Wie das Portal meldete, habe der Anleihenemittent keine Angaben dazu gemacht, bei welchen Banken die Auslieferung problemlos ist oder ob sie überhaupt vom Großteil der Bankfilialen angeboten wird.
Anleger, die Xetra-Gold-Anteile halten oder einen Kauf erwägen, sollten sich daher bei ihrer depotführenden Bank nach den Möglichkeiten zur Auslieferung des Goldes erkundigen. Die schwammige Stellungnahme der Deutschen Börse Commodities macht deutlich, dass Investoren die Goldanleihe eher als leicht handelbares Finanzprodukt, aber nicht als Ersatz für physisches Gold betrachten sollten.
© Redaktion GoldSeiten.de