Goldbeschlagnahmung - Indiens Kampf gegen Schwarzgeld geht in die nächste Runde
08.12.2016 | Redaktion
Im Rahmen von Indiens Kampf gegen Schwarzgeld kommt es Medienberichten zufolge in den letzten Tagen verstärkt zu Beschlagnahmungen von Geld und anderen Vermögenswerten wie beispielsweise Gold.
Der indische Premierminister Narendra Modi hatte zuletzt einen Großteil des sich im Land im Umlauf befindlichen Bargeldes aus dem Verkehr gezogen, indem größere Banknoten ihre Gültigkeit verloren und die Bürger dazu aufgefordert wurden, diese Geldscheine auszutauschen.
Nach dieser Maßnahme werde nun vermehrt auf Razzien in Privathaushalten gesetzt. Wie diverse Medien melden, kommt es zunehmend zu Hausdurchsuchungen und im Zuge derer zur Beschlagnahmung von Geld, Goldschmuck aber auch anderen Assets.
Betroffen von diesen Konfiszierungen seien Vermögenswerte, für welche kein Nachweis über den legalen Erwerb vorliege. Allerdings gelten selbst hier bestimmte Freigrenzen, die bereits im Jahr 1994 definiert wurden. So dürfe eine verheiratete Frau über bis zu 500 Gramm Gold, eine unverheiratetet Frau bis zu 250 Gramm Gold und ein männliches Familienmitglied bis zu 100 Gramm Gold besitzen, für die kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden müsse. Darüber hinaus existiere für die Beamten im Einsatz ein gewisser Ermessensspielraum.
Die Asia Times berichtete vergangene Woche von der Beschlagnahmung von bereits 60 Mio. Rupien und 7 kg Goldschmuck. Spekulationen über eine geplante Bargeldabschaffung in Indien werden inzwischen immer lauter.
© Redaktion GoldSeiten.de
Der indische Premierminister Narendra Modi hatte zuletzt einen Großteil des sich im Land im Umlauf befindlichen Bargeldes aus dem Verkehr gezogen, indem größere Banknoten ihre Gültigkeit verloren und die Bürger dazu aufgefordert wurden, diese Geldscheine auszutauschen.
Nach dieser Maßnahme werde nun vermehrt auf Razzien in Privathaushalten gesetzt. Wie diverse Medien melden, kommt es zunehmend zu Hausdurchsuchungen und im Zuge derer zur Beschlagnahmung von Geld, Goldschmuck aber auch anderen Assets.
Betroffen von diesen Konfiszierungen seien Vermögenswerte, für welche kein Nachweis über den legalen Erwerb vorliege. Allerdings gelten selbst hier bestimmte Freigrenzen, die bereits im Jahr 1994 definiert wurden. So dürfe eine verheiratete Frau über bis zu 500 Gramm Gold, eine unverheiratetet Frau bis zu 250 Gramm Gold und ein männliches Familienmitglied bis zu 100 Gramm Gold besitzen, für die kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden müsse. Darüber hinaus existiere für die Beamten im Einsatz ein gewisser Ermessensspielraum.
Die Asia Times berichtete vergangene Woche von der Beschlagnahmung von bereits 60 Mio. Rupien und 7 kg Goldschmuck. Spekulationen über eine geplante Bargeldabschaffung in Indien werden inzwischen immer lauter.
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