Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold und Bitcoin

27.05.2017  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
Fiat-Geld hat Konkurrenz bekommen: Neben den Geldarten Gold und Silber scheint der Bitcoin zur zusätzlichen Alternative aufzusteigen. Am 25. Mai 2017 erreicht der Preis des Bitcoin seinen bisherigen Höchstwert: Er steigt auf mehr als 2.650 US-Dollar pro Stück. Was treibt den fulminanten Kursverlauf? Der Bitcoin ist ein Wettbewerber des staatlichen ungedeckten Papiergeldes (oder auch: Fiat-Geldes). Er soll, so die Hoffnung seiner Befürworter, sich letztlich als die bessere Geldart erweisen. Diesbezüglich hat der Bitcoin jüngst einige bedeutende Fortschritte gemacht.

In Japan wird der Bitcoin seit dem 1. April 2017 als "legales Zahlungsmittel" anerkannt. Der Bitcoin beziehungsweise die Bitcoin-Anbieter und Finanzdienstleister sind jedoch staatlichen Auflagen unterworfen wie beispielsweise Anti-Geldwäsche-Gesetzen. Australien hat beschlossen, den Bitcoin als legales Zahlungsmittel ab dem 1. Juli 2017 zu akzeptieren. Die amerikanische Aufsichtsbehörde SEC (Securites and Exchange Commission) hatte hingegen erst im März dieses Jahres den ersten börsengelisteten Bitcoin-ETF (Exchange Traded Fund) abgelehnt.

Damit deutet sich an, dass der Bitcoin auf gutem Wege ist, eine Alternative zum Fiat-Geld zu werden, zumindest was die Transaktionsfunktion des Geldes anbelangt. Damit zeigt sich ein (weiterer) Riss im staatlichen Geldproduktionsmonopol, der sich so ohne weiteres nicht wieder verschließen lässt. Das Hauptanliegen der Staaten ist daher, die Transaktionen, die in Bitcoin abgewickelt werden können, steuerlich zu diskriminieren gegenüber dem Fiat-Geld.

Beispielsweise ist in Deutschland der Verkauf des Bitcoins steuerrechtlich ein Veräußerungsgeschäft. Wenn Sie den Bitcoin für 100 Euro erworben haben und für 2.000 verkaufen, beträgt der zu versteuernde Gewinn 1.900 Euro (d. h. 2000 minus 100 Euro). Wer den Bitcoin länger als 12 Monate hält, muss keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn zahlen. Die Veräußerungsgewinne fallen natürlich auch an, wenn mit Bitcoin etwas gekauft wird (wie beispielsweise eine Pizza).

Die steuerliche Behandlung des Bitcoins bedeutet einen Nachteil gegenüber dem Fiat-Geld, bei dem keine Steuern auf Veräußerungsgewinne anfallen (und bei dem auch keine entsprechend aufwendige Nachweispflicht entsteht). Ein großer Vorteil des Bitcoins besteht allerdings darin, dass die Bitcoin-Menge - anders als die Fiat-Geldmenge - nicht beliebig, gemäß politischer Erwägungen erhöht werden kann und dadurch das Geld seine Kaufkraft verliert.

Open in new window
Quelle: Bloomberg


Bis der Bitcoin (oder auch andere Cybereinheiten wie Ethereum, Dash, Ripple oder Monero, um nur einige an dieser Stelle zu nennen) das Fiat-Geld ablöst, sind noch einige Herausforderungen zu meistern. Die Herausforderung ist dabei nicht so sehr, dass die Bitcoin-Menge eine maximale Obergrenze von 21 Millionen Stück hat, wie es die "Bitcoin-Blaupause" vorsieht. Denn auch mit einer fixierten Menge kann der Bitcoin (wie übrigens jede andere Geldart auch) die Geldfunktion problemlos übernehmen.

Geld ist nämlich ein Gut "sui generis": Es ist kein Produktions- und auch kein Konsumgut. Geld ist ein Transaktionsgut. Und das heißt, jede gerade verfügbare Geldmenge ist so gut wie jede andere gerade verfügbare Geldmenge. Eine hohe Geldmenge führt zu hohen nominalen Umsätzen, eine kleine Geldmenge zu geringen nominalen Umsätzen. In beiden Fällen kann die gleiche Gütermenge problemlos umgesetzt werden.

Die zentrale Herausforderung ist die Leistungsfähigkeit der Blockchain: gemeint ist die Fähigkeit, viele Transaktionen schnell und kostengünstig durchführen zu können. Derzeit lassen sich - technisch bedingt - maximal 7 Transaktionen pro Sekunde abwickeln. Um mit den herkömmlichen Fiat-Geld-Zahlungssystemen mithalten zu können, die zum Beispiel Kreditkartengesellschaften abwickeln, müsste die Bitcoin-Leistungsfähigkeit um 500- oder gar 1000-fach zunehmen.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"