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Kooperationsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich und deren Folgen

26.02.2019  |  Vertrauliche Mitteilungen
In Aachen unterzeichneten Deutschland und Frankreich einen für unser Land folgenschweren, sogenannten Kooperationsvertrag. Dieser sieht die umfangreiche Verzahnung mehrerer Bereiche vor, um nicht weniger als den Grundstein für einen europäischen Superstaat zu legen.

Wichtiger noch ist aber, daß der Vertrag sowohl die militärische Zusammenarbeit z.B. in Auslandseinsätzen, die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung - möglicherweise auch gegen die eigenen Bürger - sowie die Vergemeinschaftung der Schuldenverwaltung vorsieht.

Mit jedem dieser drei Punkte wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausgehebelt. Eigentlich ist der Auslandseinsatz deutscher Soldaten verboten, sofern es sich nicht um einen völkerrechtlich abgesicherten Einsatz handelt.

Mit der Formierung gemeinsamer Militäreinheiten unter französischem Kommando sollen dagegen zukünftig deutsche Soldaten für französische Interessen im Ausland und damit grundgesetzwidrig eingesetzt werden.

Die Parlamentsarmee wird damit zu einer Söldnerarmee ohne Parlamentsvorbehalt. Mindestens genauso gravierend ist die geplante Kooperation in der sogenannten Terrorismusbekämpfung. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat enorme Schwierigkeiten, die aufgebrachte Bevölkerung, die sogenannten Gelbwesten, in Schach zu halten.

Trotz gezielter Tötungsversuche einzelner Oppositionsführer und massivem Gewalteinsatz gegen die aufgebrachte Bevölkerung gerät der ehemalige Rothschild-Mitarbeiter Macron in immer schwerere Bedrängnis. Seine Polizei- und Militäreinheiten reichen trotz der europäischen Unterstützung nicht mehr aus, um die Bürger vollständig zu "unterdrücken".

Entsprechend dürfte der Kooperationsvertrag mit Berlins Machthabern auch dazu dienen, in Zukunft Militär- und Polizeikräfte zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung gegenseitig austauschen zu können.

Dieser Wunsch entspringt nicht weniger als der mittlerweile aufgekommenen Angst großer Teile der Eliten beider Staaten, daß die Bürger sich ihrer Herrschaft am liebsten entledigen würden.

Eine dramatische Entwicklung sieht der Vertrag auch in Punkto Zusammenarbeit bei der Schuldenverwaltung vor. Vor dem Hintergrund, daß Frankreich kurz vor der Insolvenz steht, ist die Vergemeinschaftung der Schulden nicht nur ein neues Einfallstor der EZB auf deutsche Kosten den Aufkauf französischer Anleihen zu ermöglichen, sondern der Auftakt zur Schuldenunion. Auch hier verbietet das Grundgesetz eigentlich diesen Ausverkauf deutscher Interessen.

Es ist wieder einmal bezeichnend, daß die regierungstreuen Medien Tragweite und Inhalt dieses Vertrages bisher weitgehend verschwiegen haben!


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4326



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