Baugebot mit "Enteignungs-Androhung"
23.04.2019 | Vertrauliche Mitteilungen
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis90/Die Grünen) schrieb kürzlich etwa 450 Eigentümer noch unbebauter Grundstücke an und fragte, ob diese bereit wären, innerhalb der nächsten vier Jahre zu bauen.
Wenn dies nicht der Fall sei, wäre die Stadt Tübingen bereit, den Grund und Boden "zum Verkehrswert" anzukaufen.
Sollte sich ein Grundstückseigentümer beiden Optionen (Bebauung oder Verkauf an die Stadt) widersetzen, wurde ihm in demselben Schreiben bereits mit einem Zwangsgeld gedroht.
Als Ablehnung, hieß es auch noch, würde es zudem bereits gewertet, wenn einer der angeschriebenen Eigentümer nicht reagiert.
Auf sein rigides Vorgehen angesprochen, rechtfertigte sich Palmer mit der im Grundgesetz verankerten Sozialbindung des Eigentums und auch mit dem im Baugesetzbuch aufgenommenen "Baugebot".
Danach ist Kommunen ein zwangsweiser Zugriff auf unbebaute Grundstücke möglich, wenn dies zur Realisierung größerer Bauvorhaben erforderlich scheint.
Daß dieses kommunale Recht in der deutschen Praxis bisher nur wenig Anwendung fand, ist für Palmer ein geradezu unhaltbarer Zustand.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4334
Wenn dies nicht der Fall sei, wäre die Stadt Tübingen bereit, den Grund und Boden "zum Verkehrswert" anzukaufen.
Sollte sich ein Grundstückseigentümer beiden Optionen (Bebauung oder Verkauf an die Stadt) widersetzen, wurde ihm in demselben Schreiben bereits mit einem Zwangsgeld gedroht.
Als Ablehnung, hieß es auch noch, würde es zudem bereits gewertet, wenn einer der angeschriebenen Eigentümer nicht reagiert.
Auf sein rigides Vorgehen angesprochen, rechtfertigte sich Palmer mit der im Grundgesetz verankerten Sozialbindung des Eigentums und auch mit dem im Baugesetzbuch aufgenommenen "Baugebot".
Danach ist Kommunen ein zwangsweiser Zugriff auf unbebaute Grundstücke möglich, wenn dies zur Realisierung größerer Bauvorhaben erforderlich scheint.
Daß dieses kommunale Recht in der deutschen Praxis bisher nur wenig Anwendung fand, ist für Palmer ein geradezu unhaltbarer Zustand.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4334