Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Palladium - Erholung trifft auf Kursbarriere

27.11.2020  |  Thomas May
In den vergangenen Wochen setzte Palladium seinen mittelfristigen, volatilen Aufwärtstrend fort und überwand dabei auch kurzzeitig den Widerstand bei 2.405 USD. Nach einem neuen Verlaufshoch bei 2.485 USD brach der Wert allerdings deutlich ein und konnte erst an der Unterstützung bei 2.248 USD abgebremst werden. Kurz vor einem weiteren Verkaufssignal setzte in dieser Woche eine leichte Erholung ein.


Charttechnischer Ausblick:

Erst bei einem deutlichen Anstieg über die Hürde bei 2.405 USD wäre die laufende Kaufwelle beendet und mit einem weiteren Angriff auf den Widerstand bei 2.485 USD zu rechnen.

Bis dahin liegt weiterhin ein Abwärtstrend vor, der zunächst wieder bis 2.311 USD führen dürfte. Darunter käme es zu Abgaben bis 2.248 USD. Ein Bruch der wichtigen Unterstützung hätte eine Verkaufswelle bis 2.150 USD zur Folge. Auf diesem Niveau sollte allerdings eine übergeordnete Erholung starten.

Open in new window

© Thomas May



Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"