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Die Finanzverwaltung "fischt" im Internet

14.01.2021  |  Vertrauliche Mitteilungen
Man muß in den sozialen Netzwerken nicht nur mit besonderen Taten oder Besitztümern prahlen, um schnell auch die Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich zu ziehen.

Diese Erfahrung machte unlängst die Popsängerin Shakira, die gegenüber den spanischen Steuerbehörden über Jahre hinweg behauptet hatte, daß ihr steuerlicher Wohnsitz nicht in Spanien, sondern auf den - wesentlich günstigeren - Bahamas liege. Bereits seit dem Jahr 2010 mit einem in Barcelona spielenden Fußballprofi liiert, hatte sich die Pop-Ikone doch erst 2015 entsprechend umgemeldet.

Spanische Finanzbeamte fanden dann aber gleich mehrere Spuren, die eine tatsächliche Wohnsitznahme in Spanien bereits im Jahr 2012 nachwiesen. Zum einen gab es Kreditkarten-Abrechnungen, die offensichtlich Ein käufe betrafen, die Bedienstete und der Bruder der Sängerin rund um Barcelona für diese getätigt hatten. Hinzu kam die Bezahlung von Friseur-Terminen.

Der abschließende Nachweis ergab sich dann bei der Auswertung zahlreicher Fotos, die mit teilweise genauen Datumsangaben in den sozialen Medien veröffentlicht waren und die eindeutig in Spanien aufgenommen wurden.

Damit konnte Shakira nachgewiesen werden, daß sie sich über drei Jahre hinweg jeweils mehr als 200 Tage in Spanien aufgehalten hatte, was die dortige Steuerpflicht begründet.

Ihr Versuch, mit Strom-, Gas- und Wasserrechnungen für ihr Haus auf den Bahamas den dortigen Aufenthalt nachzuweisen, dürfte Shakira kaum mehr gelingen. Denn bei einem Haus dieser Größe, so die spanischen Steuerbehörden sogleich, fielen diese Kosten allein schon wegen der Anwesenheit von Bediensteten stets an. Ganz gleich, ob die Hausherrin nun anwesend sei oder nicht.

Auch in den Reihen der Finanzbeamten gibt es also längst "Digital Natives“, die die von manchen ihrer Kunden im Internet und in den sozialen Netzwerken hinterlassenen Spuren exakt verfolgen können. Man muß kein Fußballspieler oder Popstar sein, um in deren Netz zu landen.

Und oft dürften auch Bank- oder Kreditkartenabrechnungen ausreichen, um "steuerschädliche Lebenswege“ nachzuweisen. Und da wir heute nicht wissen, was morgen mit Hilfe neuer Gesetze und Verordnungen abweichend geregelt sein könnte, empfiehlt sich auch für diejenigen größte Vorsicht, die stets meinen, sie hätten heute nichts zu verbergen!


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4423



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