Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin - Kaufwelle kündigt sich an

20.01.2021  |  Thomas May
Nach einer starken Rallyphase, die Platin bis auf 1.129 USD und damit in die Nähe des anvisierten Kursziels bei 1.135 USD geführt hatte, setzte Anfang Januar eine leichte Korrektur ein. Diese drückte den Wert an den Support bei 1.013 USD, der von den Bullen verteidigt wurde. Ausgehend von der Marke zog Platin zuletzt wieder über die 1.066 USD-Marke an und erreichte fast schon wieder das Verlaufshoch.


Charttechnischer Ausblick:

In Kürze könnte auch die 1.129 USD-Marke attackiert werden und sich der steile Aufwärtstrend der letzten Monate erfolgreich fortsetzen. Denn oberhalb der Ziel-und Widerstandsmarke bei 1.135 USD wäre die nächste Hürde erst bei 1.170 USD anzutreffen. Darüber könnte Platin auch kurz bis 1.193 USD steigen.

Ein nachhaltiger Rückfall unter die Unterstützung bei 1.066 USD hätte dagegen eine Fortsetzung der Korrekturphase mit Abgaben bis 1.036 und 1.013 USD zur Folge. Von dort aus sollte sich der Aufwärtstrend allerdings fortsetzen.

Open in new window

© Thomas May



Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"