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EU-Banken-Union mit Gesamthaftung über ESM

28.01.2021  |  Vertrauliche Mitteilungen
Kaum ein "Sondertopf“ der EU war so umstritten wie der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus = Europäisches Schulden-Monster).

Er ist als überstaatliches, rechtlich nicht verfolgbares Institut gegründet worden, dessen Mitarbeiter rechtlich immun sind und nicht einmal für kriminelles Verhalten verantwortlich gemacht werden können. Sein Vermögen darf nirgendwo auf der Welt konfisziert oder einer anderen staatlichen Kontrolle unterworfen werden und die Mitgliedsstaaten können binnen Wochenfrist zu Nachschüssen in Milliardenhöhe herangezogen werden.

Der ESM wurde seinerzeit angeblich gegründet, um als Rettungsprogramm für insolvente europäische Staaten durch die europäischen Staaten selbst zu dienen. Schon damals war dies als ein erster Schritt zur Haftungsunion innerhalb der Europäischen Union kritisiert worden.

Nur unter dem Vorbehalt, daß der ESM ausschließlich zur Rettung europäischer Mitgliedsstaaten genutzt werden darf, hatte das Bundesverfassungsgericht seinerzeit - mit großen Bedenken - diesen als (gerade) noch nicht grundgesetzwidrig eingestuft. Diese Schwelle dürfte man nun überschreiten.

Der ESM ist ein für die Mitgliedsstaaten deshalb so gefährliches Instrument, weil er nahezu unlimitiert Gelder am Kapitalmarkt aufnehmen kann, alle Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich für die Gesamtschulden haften, seine Mitarbeiter rechtlich immun und damit nahezu unkontrollierbar sind und vor allem, weil er die Mitgliedsländer zu nahezu unlimitiertem Nachschuss verpflichten kann. Es ist damit ein direkter Zugriff auf die Steuerbürger Europas und insbesondere auf diejenigen gegeben, die überhaupt noch zahlungsfähig sind.

Der ESM soll nun sogar - nach entsprechender Einigung der für Europa Verantwortlichen - als letztinstanzliches Haftungsübernahmeinstrument für alle europäischen Banken dienen. Insbesondere für die vom Markt als überschuldet angesehenen Institute Spaniens, Italiens und Frankreichs dürfte diese Haftungsübernahme für ihre aus Fehlspekulationen resultierenden Lasten zu einem willkommenen verspätetem "Weihnachtsgeschenk“ werden.

Und auch für die Zukunft braucht man in keiner Bank mehr Angst vor unlauteren und verlustbringenden Geschäften zu haben, weil mit der Haftungsübernahme durch den ESM Europas Staaten, und damit vor allem Deutschland und seine Sparguthaben, haften.

Die rote Linie, die das Bundesverfassungsgericht bei der Errichtung des ESM zog, um diesen nicht von vornherein als für Deutschland als potentiellem "Haupthafter“ verfassungswidrig untersagen zu müssen, wird damit endgültig überschritten.

Jetzt ist es wohl der entscheidende Schritt zur europäischen Haftungsunion und damit einem vorprogrammierten Streit innerhalb Europas. Nach dieser „Vorbereitungsmaßnahme“ dürfte nun nicht mehr ausgeschlossen werden, daß die zu erwartenden Bankenzusammenbrüche auf Kosten vor allem der Bundesbürger erfolgen.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4425



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