In der Europäischen Kommission arbeitet man an einer Empfehlung für eine EU-weite Bargeldobergrenze bei Zahlungen aller Art. Aktuell gibt es in 18 EU-Staaten derartige Begrenzungen, von 500 € (Griechenland) bis zu 15.000 € in Kroatien.
In Deutschland gibt es zwar keine Obergrenze an sich, aber strenge Aufzeichnungs- und Meldepflichten im (weit gefassten) Verdachtsfall.
Hiervon insbesondere betroffen sind z.B. Juweliere, Notare, Autohändler, Banken, Versicherungsgesellschaften sowie Immobilienmakler (ab 10.000 €). Für Goldkäufe gegen bar liegt diese Grenze in Deutschland sogar bei nur noch 2000 €.
Auf welche Grenzbeträge man sich EU-weit verständigen wird, ist derzeit noch offen. Manche Beobachter vermuten die Anwendung einer Art "Salamitaktik“, bei der zunächst noch relativ hohe Grenzen vereinbart werden, die dann im Laufe recht weniger Jahre Stück für Stück - und das recht geräuschlos - immer weiter herabgesetzt werden.
Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!