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EU-einheitliche Bargeldobergrenze in Sicht

02.03.2021  |  Vertrauliche Mitteilungen
In der Europäischen Kommission arbeitet man an einer Empfehlung für eine EU-weite Bargeldobergrenze bei Zahlungen aller Art. Aktuell gibt es in 18 EU-Staaten derartige Begrenzungen, von 500 € (Griechenland) bis zu 15.000 € in Kroatien.

In Deutschland gibt es zwar keine Obergrenze an sich, aber strenge Aufzeichnungs- und Meldepflichten im (weit gefassten) Verdachtsfall.

Hiervon insbesondere betroffen sind z.B. Juweliere, Notare, Autohändler, Banken, Versicherungsgesellschaften sowie Immobilienmakler (ab 10.000 €). Für Goldkäufe gegen bar liegt diese Grenze in Deutschland sogar bei nur noch 2000 €.

Auf welche Grenzbeträge man sich EU-weit verständigen wird, ist derzeit noch offen. Manche Beobachter vermuten die Anwendung einer Art "Salamitaktik“, bei der zunächst noch relativ hohe Grenzen vereinbart werden, die dann im Laufe recht weniger Jahre Stück für Stück - und das recht geräuschlos - immer weiter herabgesetzt werden.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4431



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