Schweizer stimmten dagegen, die Deutschen werden gar nicht gefragt
23.04.2021 | Vertrauliche Mitteilungen
Anfang März wurden in der Schweiz im Rahmen einer Volksabstimmung Regierungspläne zur Einführung einer "digitalen Identität“ mit beinahe Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Es ging um Pläne für eine jedem Schweizer Bürger zugeordnete Identifizierungsnummer, die bei der Nutzung digitaler Dienste ebenso herangezogen werden könnte wie bei Käufen im Internet oder auch dem Abschluß von Dienstleistungsverträgen oder Versicherungen.
Viele Kritiker dieses Vorhabens bemängelten, daß dann private Anbieter einen direkten Zugriff auf Identifizierungsmerkmale hätten, die ganz eindeutig dem Hoheitsbereich des Staates zuzuordnen seien.
In Deutschland schreiten dagegen die Pläne für eine immer umfangreichere Nutzung der persönlichen Steueridentifikationsnummer voran, ohne daß es hier zu einer Volksbefragung kommen wird. Ein entsprechender Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden ist längst statthaft, bisher allerdings nur mit Zustimmung des Betroffenen. Doch auch schon diese Regelung traf und trifft auf mannigfaltige Vorbehalte bei Datenschützern und der politischen Opposition.
Das Grundkonzept einer individuellen und umfangreich anwendbaren Bürger-Identifikationsnummer geht zurück auf Studien unter anderem der Rockefeller-Stiftung, von Microsoft, der Accenture-Unternehmensberatung sowie der Gavi-Initiative, der Impfstoff-Allianz von Bill Gates.
Den Deutschen Bundestag passierten die ersten diesbezüglichen Gesetzentwürfe jedenfalls ohne Probleme. Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Ulrich Kelber) wurden dabei ebenso beiseite gewischt wie die der Oppositionskräfte. Dabei wurde immer wieder das angebliche Prinzip der Freiwilligkeit betont. Doch diese angebliche Freiwilligkeit steht zumindest auf tönernen Füßen.
Welcher Antragsteller dürfte zum Beispiel der von ihm angerufenen Behörde einen Datenaustausch verwehren, wenn er gleichzeitig auf eine schnelle und positive Entscheidung über sein Anliegen hofft?
Wer hätte nicht die Sorge, daß sein Fall dann besonders gründlich geprüft werden dürfte, weil mit der Verweigerung eines Datenaustausches ja auch der Verdacht einher gehen könnte, daß man etwas zu verbergen hat?
Die weitere Entwicklung läßt nach verbreiteter Kritiker-Auffassung jedenfalls auch für Deutschland nichts Gutes erahnen, weil der Verdacht naheliegt, daß das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger auch gegenüber dem Staat scheibchenweise beschnitten werden soll.
Die bisherige Entwicklung spricht für diese These: So wurde z.B. bei Einführung der Steueridentifikationsnummer im Jahr 2008 beteuert, daß diese ausschließlich für steuerliche Zwecke genutzt werden sollte. Dieses "Versprechen" wurde inzwischen ebenso gebrochen wie Beteuerungen bei Einführung der LKW-Maut, laut denen die bei der Mauterhebung und Überwachung gewonnenen Daten zu keinem anderen Zweck Verwendung finden dürften.
Inzwischen dürfen diese Daten auch zu mancherlei Fahndungszwecken verwendet werden. Und ähnlich dürfte es auch bei der sogenannten "Section Control“ vonstattengehen, bei der die Kennzeichen aller in einen bestimmten Straßenabschnitt ein- und ausfahrenden Fahrzeuge ermittelt werden, um dann deren Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen.
Die Folge ist in allen Fällen ein immer gläsernerer Bürger. Nun gibt es zweifelsohne sehr rechtschaffene Menschen, die dann gerne sagen, das Ganze ginge sie nichts an, weil sie sich auch nichts zuschulden lassen kommen. Dies mag nach derzeit geltender Rechtslage vollkommen richtig sein. Doch was wird sein, wenn eines Tages - aus welchen Gründen auch immer - heute noch korrektes Verhalten für nicht mehr richtig erklärt wird. Dann könnte auch der heutige "Saubermann“ ganz schnell ins Visier staatlicher "Häscher“ gelangen . . .!
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4438
Viele Kritiker dieses Vorhabens bemängelten, daß dann private Anbieter einen direkten Zugriff auf Identifizierungsmerkmale hätten, die ganz eindeutig dem Hoheitsbereich des Staates zuzuordnen seien.
In Deutschland schreiten dagegen die Pläne für eine immer umfangreichere Nutzung der persönlichen Steueridentifikationsnummer voran, ohne daß es hier zu einer Volksbefragung kommen wird. Ein entsprechender Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden ist längst statthaft, bisher allerdings nur mit Zustimmung des Betroffenen. Doch auch schon diese Regelung traf und trifft auf mannigfaltige Vorbehalte bei Datenschützern und der politischen Opposition.
Das Grundkonzept einer individuellen und umfangreich anwendbaren Bürger-Identifikationsnummer geht zurück auf Studien unter anderem der Rockefeller-Stiftung, von Microsoft, der Accenture-Unternehmensberatung sowie der Gavi-Initiative, der Impfstoff-Allianz von Bill Gates.
Den Deutschen Bundestag passierten die ersten diesbezüglichen Gesetzentwürfe jedenfalls ohne Probleme. Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Ulrich Kelber) wurden dabei ebenso beiseite gewischt wie die der Oppositionskräfte. Dabei wurde immer wieder das angebliche Prinzip der Freiwilligkeit betont. Doch diese angebliche Freiwilligkeit steht zumindest auf tönernen Füßen.
Welcher Antragsteller dürfte zum Beispiel der von ihm angerufenen Behörde einen Datenaustausch verwehren, wenn er gleichzeitig auf eine schnelle und positive Entscheidung über sein Anliegen hofft?
Wer hätte nicht die Sorge, daß sein Fall dann besonders gründlich geprüft werden dürfte, weil mit der Verweigerung eines Datenaustausches ja auch der Verdacht einher gehen könnte, daß man etwas zu verbergen hat?
Die weitere Entwicklung läßt nach verbreiteter Kritiker-Auffassung jedenfalls auch für Deutschland nichts Gutes erahnen, weil der Verdacht naheliegt, daß das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger auch gegenüber dem Staat scheibchenweise beschnitten werden soll.
Die bisherige Entwicklung spricht für diese These: So wurde z.B. bei Einführung der Steueridentifikationsnummer im Jahr 2008 beteuert, daß diese ausschließlich für steuerliche Zwecke genutzt werden sollte. Dieses "Versprechen" wurde inzwischen ebenso gebrochen wie Beteuerungen bei Einführung der LKW-Maut, laut denen die bei der Mauterhebung und Überwachung gewonnenen Daten zu keinem anderen Zweck Verwendung finden dürften.
Inzwischen dürfen diese Daten auch zu mancherlei Fahndungszwecken verwendet werden. Und ähnlich dürfte es auch bei der sogenannten "Section Control“ vonstattengehen, bei der die Kennzeichen aller in einen bestimmten Straßenabschnitt ein- und ausfahrenden Fahrzeuge ermittelt werden, um dann deren Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen.
Die Folge ist in allen Fällen ein immer gläsernerer Bürger. Nun gibt es zweifelsohne sehr rechtschaffene Menschen, die dann gerne sagen, das Ganze ginge sie nichts an, weil sie sich auch nichts zuschulden lassen kommen. Dies mag nach derzeit geltender Rechtslage vollkommen richtig sein. Doch was wird sein, wenn eines Tages - aus welchen Gründen auch immer - heute noch korrektes Verhalten für nicht mehr richtig erklärt wird. Dann könnte auch der heutige "Saubermann“ ganz schnell ins Visier staatlicher "Häscher“ gelangen . . .!
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4438