Suche
 
Folgen Sie uns auf:

AurusSILVER: Erster silbergestützter Token an Börse gelistet

26.04.2021  |  Redaktion
Aurus, ein FinTech-Unternehmen, das eine Blockchain-basierte Tokenisierungslösung für die Edelmetallbranche anbietet, hat vergangene Woche die Notierung seines silbergestützten Tokens AurusSILVER (AWS) an der Londoner Börse CEX.IO verkündet. Dies berichtet cryptoslate.com.

Aurus ist damit das erste Unternehmen, das ein silbergedecktes Token an einer Kryptowährungsbörse listet. Am Freitag eröffnete CEX.IO den Handel von AurusSILVER für seine internationalen Nutzer, nachdem im vergangenen März bereits AurusGOLD und AurusDeFi gelistet wurden. Jeder AWS ist durch 1 Gramm 99,99%-iges Silber von LBMA-zertifizierten Raffinerien besichert und kann gegen 1 Gramm 99,99%-iges Silber eingelöst werden.

"Wir freuen uns sehr, AurusSILVER an der CEX.IO zu notieren und damit eines der am meisten unterbewerteten Assets in den digitalen Asset-Bereich zu bringen", erklärte Guido van Stijn, Geschäftsführer von Aurus Technologies.


© Redaktion GoldSeiten.de

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"