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Bankenregulierung fährt "Bullion Banks" in die Parade

21.05.2021  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
“Basel III“ macht es Banken fortan schwerer im Edelmetallmarkt. Das könnte jedoch letztlich dem Wildwuchs des Papiergold- und Papiersilbermarkt Grenzen setzen – und den physischen Markt aufwerten, seine Bedeutung bei der Preisfindung stärken.

"Weil das Los der Menschen niemals sicher, läßt uns bedacht sein auf den schlimmsten Fall." - William Shakespeare.


OTC-Markt London

Der “London Bullion Market“ ist der weltgrößte “Over-the-counter” (kurz: “OTC“, das heißt außerbörslicher) Markt für physische Edelmetalltransaktionen. Der Handel wird durch die Mitglieder der London Bullion Market Association (LBMA) abgewickelt. Im Jahr 2001 wurde die London Precious Metals Clearing Limited (LPMCL) gegründet, um das Clearing und das Settlement abzuwickeln. Die LPMCL wird geführt von vier Mitgliedsbanken der LBMA: HSBC, ICBC Standard Bank, JP Morgan und UBS. Der Großteil der globalen OTCKassatransaktionen von Gold und Silber wird über die Standorte London ("loco London") und Zürich ("loco Zurich") abgewickelt, und zwar über LBMCL-Konten.

Für Banken, die im Handel, Kreditgeschäft, Clearing und Settlement von Edelmetallen tätig sind, ergeben sich unterschiedliche Bilanzfolgen, je nachdem, in welcher Form das Edelmetall gehalten wird. Wenn Banken physisches Gold im Auftrag ihrer Kunden verwahren (in Tresoren), erscheint diese Goldposition der Kunden nicht in der Bilanz der Bank. Bei derartigen Verwahrgeschäften handelt es sich in der Regel um Gold, für das Einzelverwahrung vereinbart wird, das heißt, der Kunde hat Anspruch auf bestimmte physische Stücke (beispielsweise nummerierte Barren); der englische Ausdruck dafür lautet "allocated".

Anders ist es, wenn Banken Edelmetallbestände halten, die sie zur Durchführung und Abwicklung von Transaktionen benötigen. Bei diesen Goldbeständen handelt es sich um Gold in Sammelverwahrung (der englische Ausdruck ist "unallocated"). Sie werden in der Bankbilanz als Aktivposten ausgewiesen. In dem Fall, in dem Kunden der Bank physisches Gold leihen, weist die Bank eine Kundenverbindlichkeit aus (in Höhe der geschuldeten physischen Goldmenge beziehungsweise dessen Marktwert). Die Edelmetallbestände in Sammelverwahrung spielen die entscheidende Rolle für die Transaktionen im Edelmetallmarkt.

Wie bereits angedeutet, dienen die Edelmetalle, die die Banken in der Bilanz ausweisen, als "Kassenbestände", mit ihnen werden Transaktionen abgewickelt (Clearing und Settlement). Sie dienen auch zur Finanzierung von kurzfristigen Edelmetallkrediten (mit Laufzeiten von meist weniger als 180 Tagen), die im Markt nachgefragt werden: von Scheideanstalten, Herstellern und Fabrikanten von Schmuck etc.

Zudem werden mit den in der Bilanz der Banken ausgewiesenen Goldbestände auch Kreditlinien finanziert, mit denen zum Beispiel Metallerze von Minengesellschaften erworben und an Händler und Scheideanstalten verliehen werden; derartige Kredittransaktionen werden häufig von den Marktakteuren komplexeren und teureren Derivate- und Repo-Transaktionen vorgezogen.


Folgen der Bankenregulierung

Das Baseler Komitee zur Bankenaussicht ("Basel Committee on Banking Supervision" (BCBS)) verpflichtet Banken ab 2021, ihre langfristigen Vermögensbestände (wie vor allem langlaufende Kredite) mit langfristigen Mitteln zu finanzieren.

Dadurch sollen die Risiken der "Fristentransformation", die die Banken üblicherweise eingehen, reduziert werden. Dazu hat das BCBS im Zuge der Bankenregulierung "Basel III" im Oktober 2014 u. a. die Erfüllung der sogenannten "Net Stable Funding Ratio" beschlossen. (Zur Erläuterung siehe nachfolgende Ausführungen.) Nach dieser Regulierung sind die in Sammelverwahrung gehaltenen Goldbestände der Banken, die in den Bilanzen auf der Aktivseite ausgewiesen werden, mit langfristigen Mitteln zu refinanzieren.


"Net Stable Funding Ratio" - eine kurze Erklärung

Die "Net Stable Funding Ratio" ("NSFR") soll die Banken sicherer machen. Sie wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung:

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(1) Aktiva: Der Betrag der erforderlichen stabilen Refinanzierung (Required Stable Funding, RSF) wird bemessen an der Liquidität der Aktiva und außerbilanziellen Positionen einer Bank. Der RSFBetrag wird berechnet, indem der Buchwert der Aktiva Kategorien zugeordnet wird. Der Betrag in jeder Kategorie ist mit einem RSF-Faktor zu multiplizieren, und die gesamte RSF ist die Summe der gewichteten Beträge (zuzüglich des Betrags der ausserbilanziellen Positionen, multipliziert mit dem betreffenden RSF-Faktor). Physische Rohstoffe, die gehandelt werden, einschließlich Gold, haben einen RSFFaktor von 85%. Zum Vergleich: Münzen und Banknoten haben einen RSF-Faktor von 0%.

(2) Passiva: Der Betrag der verfügbaren stabilen Refinanzierung (Available Stable Funding, ASF) wird berechnet, indem der Buchwert der Eigen- und Fremdmittel einer Bank einer von fünf Kategorien zugeordnet wird. Der Betrag in jeder Kategorie ist mit einem ASF-Faktor zu multiplizieren, und die gesamte ASF ist die Summe der gewichteten Beträge. Eingezahltes Eigenkapital hat beispielsweise einen ASF-Faktor von 100%. Sichteinlagen/Einlagen ohne Fälligkeit von Privatkunden sowie kleinen und mittleren Unternehmen und entsprechende Termineinlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben einen ASF-Faktor von 95%.

Verbindlichkeiten in Gold haben (voraussichtlich) einen ASF-Faktor von 0% - sie dienen daher nicht als stabile Refinanzierung, selbst wenn ihnen auf der Aktivseite der Bankbilanz Goldpositionen oder Forderungen in Gold gegenüberstehen.

(3) Entscheidend für dieses Ergebnis ist, dass die Banken-Regulierung das Gold nicht als "High Quality Liquid Asset" (kurz: "HQLA") einstuft. Zudem wird nicht berücksichtigt, dass in vielen Transaktionen Gold (beziehungsweise Edelmetalle) als quasi-Geld Verwendung finden: etwa wenn eine Bank einen Kredit in Form von physischem Gold vergibt, und das Gold zuvor sich auf dem Kreditwege beschafft hat. Kurzum: Durch diese Regulierung wird es fortan teurer für eine Bank, Goldpositionen in der eigenen Bilanz auszuweisen.


Literatur

Die LBMA hat ein umfangreiches Papier vorgelegt, in dem sie die vorgesehene Regulierungswirkungen auf die Edelmetallmärkte kritisch beleuchtet: The Impact Of The NSFR On The Precious Metals Market

Einen Überblick über die Handelsvolumina (in Feinunzen und Marktwerten) des Londoner Gold- und Silber-OTC-Marktes findet sich hier: www://cdn.lbma.org.uk (PDF)

Ein leicht verständlicher Überblick über den Zusammenhang zwischen physischem Markt und dem Derivativmarkt findet sich im Degussa Marktreport vom 25. Februar 2021, S. 10 ff.

Zur Bedeutung der Liquidität im Edelmetallmarkt siehe ebenfalls Degussa Marktreport vom 28. Januar 2021.



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