Spionagefunktionen der Luca-App massiv ausgebaut
07.12.2021 | Vertrauliche Mitteilungen
Beteuerungen der abgewählten Bundesregierung, mit der Luca-App die Privatsphäre der Bürger zu achten, haben sich in Fachkreisen längst als Lüge entpuppt.
Wie Expertenkreise nun herausfanden, sind die Spionagefunktionen der App in den neueren Updates noch massiv erweitert worden.
Nun können Ärzte und alle weiteren Personen, die Zugang zu den App-Daten bekommen, die Nutzer kontaktieren und diese vollständig überwachen. So wird z.B. genau erfasst, wer wann mit wem und wo zusammengetroffen ist.
Selbst manche Begleitumstände werden in der App registriert und gespeichert. Bislang ist der genaue Umfang der mit Hilfe der Luca-App möglichen Spionageaktivitäten unbekannt.
Erst recht blieb bisher unbekannt, ob auch die so gewonnenen Daten im Rahmen des vom bisherigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) durchgesetzten Datenweitergabegesetzes an Dritte verkauft oder anderweitig weitergegeben werden.
Es bleibt deshalb nur jedem selbst überlassen, ob er die von der Bundesregierung heftig propagierte App nutzen möchte.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4469
Wie Expertenkreise nun herausfanden, sind die Spionagefunktionen der App in den neueren Updates noch massiv erweitert worden.
Nun können Ärzte und alle weiteren Personen, die Zugang zu den App-Daten bekommen, die Nutzer kontaktieren und diese vollständig überwachen. So wird z.B. genau erfasst, wer wann mit wem und wo zusammengetroffen ist.
Selbst manche Begleitumstände werden in der App registriert und gespeichert. Bislang ist der genaue Umfang der mit Hilfe der Luca-App möglichen Spionageaktivitäten unbekannt.
Erst recht blieb bisher unbekannt, ob auch die so gewonnenen Daten im Rahmen des vom bisherigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) durchgesetzten Datenweitergabegesetzes an Dritte verkauft oder anderweitig weitergegeben werden.
Es bleibt deshalb nur jedem selbst überlassen, ob er die von der Bundesregierung heftig propagierte App nutzen möchte.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4469