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Ampelkoalition will Totalüberwachung aller Rechnungen

19.01.2022  |  Vertrauliche Mitteilungen
Ampelkoalition will Totalüberwachung aller Rechnungen. Wider Erwarten zügig haben die sogenannten Ampelparteien sich noch vor Weihnachten auf einen gemeinsamen Kurs und die Machtübernahme in den Ministerien geeinigt. Der Verlierer dieser Koalitionsverhandlungen steht schon fest: Es ist der leistungstragende Bürger.

Ein Kernthema der Koalition wird noch sein, in steuerlicher Hinsicht die Totalüberwachung sämtlicher Zahlungsströme zu intensivieren und diese zentral zu erfassen. Dafür soll eine Meldestelle errichtet werden, der in einem automatisierten Verfahren jede Rechnungserstellung, -prüfung und -weiterleitung gemeldet werden soll. Das damit ganz offen angestrebte Ziel ist die Totalüberwachung jeglichen geschäftlichen Zahlungsverkehrs.

Das wird aber erst der Anfang für eine noch viel weiterreichende Kontrolle und Entmündigung der Bürger sein. Aus den Vitae mancher der jetzt verantwortlichen Minister ist unschwer erkennbar, daß diese zu einer besonderen Interpretation von Strafrecht und Rechtstreue neigen. Wenn diese nun das Recht gestalten können, ist leicht abschätzbar, was mit Rechtssystematik und bürgerlichen Freiheiten passieren wird.

Um es sinngemäß mit Worten von Franz Josef Strauß zu sagen: "Wenn die Linken Recht und Sicherheit übernehmen, sind sie eben weg.“

In diesem Sinne werden hinter noch gut verschlossenen Türen schon jetzt eine Reihe weiterer Überwachungsvorhaben zur anschließenden "Steuerplünderung“ vorbereitet: So sollen bei den sogenannten Steuergestaltungsmodellen (alle legalen Konstrukte, die die Steuerlast des Bürgers mindern können) in Zukunft nicht nur Konstrukte mit Auslandsbezug vorab meldepflichtig werden, sondern auch alle rein innerdeutschen Gestaltungen.

Findige Steuerzahler und -berater sollen also gezwungen werden, die Finanzverwaltung in Zukunft schon vorab auf Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, mit denen die Steuerlast auf ein vielleicht wieder erträgliches Level reduziert werden könnte.

Der Steuerverwaltung und dem Gesetzgeber soll damit die Möglichkeit gegeben werden, schnell und frühzeitig mit Einzelvorschriften, Durchführungsverordnungen oder den schon heute in Rekordzahl verfügten "Nicht-Anwendungserlassen“ höchstrichterlicher (Grundsatz-)Urteile zu agieren, um neuen Steuergestaltungsmodellen möglichst noch in ihrer Entwicklungsphase den Garaus zu machen.

Im Ergebnis wird dies zu noch mehr Steuerunsicherheit, mehr Willkür und dem Ende des bisherigen Grundsatzes einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit führen. Die Steuerzahler und ihre Berater werden sich immer mehr mit einem bewußt geschaffenen Konstrukt zahlreicher, oft willkürlich anmutender Einzelvorschriften konfrontiert sehen, die einzig und allein dem Ziel einer "maximalen“ Steuererhebung untergeordnet sind.

Und die (auch das ist unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit sehr interessant) multinationalen Konzernen wohl nach wie vor hinreichende Schlupflöcher bieten werden. Der Koalitionsvertrag gibt, wenn man auch ein wenig zwischen den Zeilen liest, insofern den Kurs klar vor: Mehr Überwachung und härtere Bestrafung von Leistung.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4475



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