Privatbanken schränken Einlagensicherungszusage ein
24.01.2022 | Vertrauliche Mitteilungen
Nach dem aus dem Zusammenbruch der in Bremen ansässigen Privatbank "Greensill“ resultierenden Milliardenschaden hat der zuständige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) eine deutliche Verringerung der von ihm zugesagten Sicherungsgrenzen angekündigt.
Nach den Worten des BdB-Präsidenten Christian Sewing (Vorstandschef der Deutschen Bank) markiere der "Fall Greensill“ eine "Zäsur“, nach der man sich in Zukunft vor allem auf den Einlagenschutz für diejenigen beschränken wolle (und wohl auch muß, die Red.), die diesen "wirklich benötigen“.
Bei den deutschen Privatbanken (Deutsche Bank, Commerzbank usw.) getätigte Einlagen von Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sollen ab dem Jahr 2023 danach nicht mehr über den Fonds abgesichert sein. Bestimmte Einlagen von Städten und Gemeinden sind im Übrigen bereits seit einigen Jahren von dieser Absicherung ausgenommen. Dies soll ab 2023 auch für Firmeneinlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten gelten.
Für die Einlagen privater Sparer wird der Schutz ab 2023 auf zunächst 5 Mio. € beschränkt sein, für Unternehmenseinlagen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten (s.o.) gelten dann 50 Millionen. 2025 sollen diese Grenzen auf 3 bzw. 30 Mio. € sinken, ab 2030 auf nur noch eine bzw. 10 Mio. €.
In Zukunft werden auch nur noch diejenigen Einlagen in den Schutzbereich des Sicherungsfonds fallen, die sich auf Konten in Deutschland befinden. Für die Privatkunden privater Banken mit Einlagen von jeweils weniger als einer Million € wird sich mithin erst einmal nichts ändern.
Der Einlagensicherungsfonds wird durch regelmäßige Beiträge seiner etwa 120 Mitgliedsbanken gespeist. Wenn er im Insolvenzfall eines Mitgliedes angezapft wurde, müssen die verbleibenden Mitglieder ihn wieder entsprechend auffüllen.
Würde es bei den bisherigen Haftungsgrenzen bleiben, so einige kritische Stimmen, könnten zukünftig mögliche Bankpleiten offenbar sowohl den Fonds als auch die angeschlossenen Mitgliedsbanken in bedrohliche Schieflage bringen und damit eine Art Kettenreaktion auslösen.
Die geplante Herabsetzung der Haftungssummen sollte deshalb auch als eine Warnung vor zukünftigen Bankpleiten angesehen werden.
Eine Aufteilung eventuell höherer Bankguthaben auf verschiedenen Sicherungssystemen angehörende Institute (z.B. Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen) bleibt deshalb angeraten. Von diesen Sicherungssystemen unabhängig ist im Übrigen die sogenannte "gesetzliche Einlagensicherung“, die sich bei jedem Institut auf 100.000 € je Kunde bemisst.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4477
Nach den Worten des BdB-Präsidenten Christian Sewing (Vorstandschef der Deutschen Bank) markiere der "Fall Greensill“ eine "Zäsur“, nach der man sich in Zukunft vor allem auf den Einlagenschutz für diejenigen beschränken wolle (und wohl auch muß, die Red.), die diesen "wirklich benötigen“.
Bei den deutschen Privatbanken (Deutsche Bank, Commerzbank usw.) getätigte Einlagen von Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sollen ab dem Jahr 2023 danach nicht mehr über den Fonds abgesichert sein. Bestimmte Einlagen von Städten und Gemeinden sind im Übrigen bereits seit einigen Jahren von dieser Absicherung ausgenommen. Dies soll ab 2023 auch für Firmeneinlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten gelten.
Für die Einlagen privater Sparer wird der Schutz ab 2023 auf zunächst 5 Mio. € beschränkt sein, für Unternehmenseinlagen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten (s.o.) gelten dann 50 Millionen. 2025 sollen diese Grenzen auf 3 bzw. 30 Mio. € sinken, ab 2030 auf nur noch eine bzw. 10 Mio. €.
In Zukunft werden auch nur noch diejenigen Einlagen in den Schutzbereich des Sicherungsfonds fallen, die sich auf Konten in Deutschland befinden. Für die Privatkunden privater Banken mit Einlagen von jeweils weniger als einer Million € wird sich mithin erst einmal nichts ändern.
Der Einlagensicherungsfonds wird durch regelmäßige Beiträge seiner etwa 120 Mitgliedsbanken gespeist. Wenn er im Insolvenzfall eines Mitgliedes angezapft wurde, müssen die verbleibenden Mitglieder ihn wieder entsprechend auffüllen.
Würde es bei den bisherigen Haftungsgrenzen bleiben, so einige kritische Stimmen, könnten zukünftig mögliche Bankpleiten offenbar sowohl den Fonds als auch die angeschlossenen Mitgliedsbanken in bedrohliche Schieflage bringen und damit eine Art Kettenreaktion auslösen.
Die geplante Herabsetzung der Haftungssummen sollte deshalb auch als eine Warnung vor zukünftigen Bankpleiten angesehen werden.
Eine Aufteilung eventuell höherer Bankguthaben auf verschiedenen Sicherungssystemen angehörende Institute (z.B. Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen) bleibt deshalb angeraten. Von diesen Sicherungssystemen unabhängig ist im Übrigen die sogenannte "gesetzliche Einlagensicherung“, die sich bei jedem Institut auf 100.000 € je Kunde bemisst.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4477