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Luca-App: Zu "neugierige" Staatsanwälte

09.02.2022  |  Vertrauliche Mitteilungen
Datenschutz wird in Deutschland groß geschrieben. Zumindest auf dem Papier. Bei jeder technischen Neuerung wird hoch und heilig versprochen, daß die Privatsphäre stets geachtet würde und daß erhobene Daten nur zu dem versprochenen Zweck und zu nichts anderem verwendet würden.

So ist es auch bei der "Luca-App“, mit deren Hilfe sich ihre Nutzer in Restaurants, Kinos oder Friseursalons registrieren können. Im Falle eines späteren Coronaausbruchs - und angeblich nur dann – können ausschließlich die betroffenen Gesundheitsämter zusammen mit dem jeweiligen Gastronomen etc. die Freigabe der so gesammelten Daten verfügen, damit eine Kontaktnachverfolgung vorgenommen werden kann.

So weit die Theorie. Doch die Praxis sieht anders aus. Der gegenwärtige Chef des "Luca“-Betreibers, Patrick Hennig, weiß beispielsweise von ständigen Versuchen aller möglichen Ermittlungsbehörden zu berichten, Einblick in die Bewegungsdaten der immerhin 40 Millionen "Luca“-Nutzer zu erhalten.

"Luca“ selbst, das kann Hennig glaubhaft versichern, lehnt eine Beantwortung derartiger Anfragen regelmäßig ab. Er und seine Kollegen wissen nur zu genau, daß ein akribisch eingehaltener Datenschutz eine ihrer wichtigsten Geschäftsgrundlagen ist.

Staatliche Ermittlungsbehörden sehen dies offenbar anders. So auch in Mainz, wo die dortige Staatsanwaltschaft in einem Todesfall ermittelte und dafür gerne gewußt hätte, welche Besucher sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Restaurant befunden hatten. Die verantwortlichen Mitarbeiter des zuständigen Gesundheitsamtes ließen sich dem Vernehmen nach schnell zum Mitmachen animieren.

Und unter dem Vorwand, er müsse ein lokales Infektionsgeschehen aufklären, brachte ein Gesundheitsamt-Beamter den betroffenen Gastwirt schnell zum Einlenken und er stimmte einer Datenfreigabe zu. In der Folge wurden die persönlichen Daten von mehr als 20 Restaurantbesuchern der ermittelnden Staatsanwaltschaft ohne jeden Anfangsverdacht frei zur Verfügung gestellt.

Es war mithin geschehen, was eigentlich streng verboten ist: Es standen weitgehend gläserne Bürger (bzw. deren Datensätze) vor allzu wissbegierigen Beamten. Erst nach entsprechenden Recherchen von Journalisten des SWR gestanden Staatsanwaltschaft und Gesundheitsamt ihr Fehlverhalten ein und baten um Entschuldigung.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4479



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