EU-Schuldenvergemeinschaftung ohne Widerstand
28.03.2022 | Vertrauliche Mitteilungen
Mittlerweile sind die meisten der bisher vom Bundesverfassungsgericht gezogenen, sogenannten "roten Linien“ von der EU-Bürokratie überschritten worden. Eine besonders wichtige Grenze betraf die Schuldenvergemeinschaftung in Europa.
Angesichts der sehr unterschiedlichen Bonitäten (Kreditwürdigkeit) der verschiedenen Euro-Länder sah das Bundesverfassungsgericht die Sicherheit der Ersparnisse der Bundesbürger im Falle einer Schuldenvergemeinschaftung als gefährdet an.
Dies - so der Tenor des Urteils in Kurzform - laufe dem grundgesetzlich garantierten Eigentumsrecht zuwider, weshalb eine Schuldenvergemeinschaftung abzulehnen sei. Und tatsächlich sahen die Verträge zur Gründung der Währungsunion ("Maastricht“) auch keine Schuldenvergemeinschaftung vor.
Gleichwohl beklagten schon recht bald namhafte Professoren, daß der Schutz deutscher Ersparnisse und eine Währungsstabilität auf D-Mark-Niveau durch die Verträge nicht ausreichend gewährleistet seien. Das von ihnen angerufene Verfassungsgericht folgte jedoch eher den politischen Vorgaben unter der zusätzlichen Bedingung, daß eine Schuldenvergemeinschaftung ausdrücklich ausgeschlossen werden müsse (s.o.).
Genau diese „rote Linie“ wurde jetzt endgültig mit dem 750 Mrd. Euro umfassenden "Green Deal“, für den bis jetzt über 300 Mrd. Euro Schulden aufgenommen werden mussten, überschritten.
Damit ist eigentlich die Geschäftsgrundlage der Maastricht-Verträge entfallen. Die Realität wird aber zeigen, daß dies völlig unerheblich ist und daß sämtliche Regelübertretungen der EU rechtlich ungesühnt bleiben werden. Insofern ist der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heftig proklamierte "Green Deal“ als Sündenfall und Dammbruch anzusehen.
Und in der späteren Geschichtsschreibung dürfte man diesen Moment auch als Auslöser für viele weitere problematische Entwicklungen innerhalb Europas verantwortlich machen. Zunächst folgt aber aus dem Sündenfall, daß der Begriff "Geldwertstabilität“ zu einem bloßen Lippenbekenntnis der Notenbanker verkommen wird und daß Euro-Ersparnisse in ihrem Wert nicht mehr sicher sein dürften.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4486
Angesichts der sehr unterschiedlichen Bonitäten (Kreditwürdigkeit) der verschiedenen Euro-Länder sah das Bundesverfassungsgericht die Sicherheit der Ersparnisse der Bundesbürger im Falle einer Schuldenvergemeinschaftung als gefährdet an.
Dies - so der Tenor des Urteils in Kurzform - laufe dem grundgesetzlich garantierten Eigentumsrecht zuwider, weshalb eine Schuldenvergemeinschaftung abzulehnen sei. Und tatsächlich sahen die Verträge zur Gründung der Währungsunion ("Maastricht“) auch keine Schuldenvergemeinschaftung vor.
Gleichwohl beklagten schon recht bald namhafte Professoren, daß der Schutz deutscher Ersparnisse und eine Währungsstabilität auf D-Mark-Niveau durch die Verträge nicht ausreichend gewährleistet seien. Das von ihnen angerufene Verfassungsgericht folgte jedoch eher den politischen Vorgaben unter der zusätzlichen Bedingung, daß eine Schuldenvergemeinschaftung ausdrücklich ausgeschlossen werden müsse (s.o.).
Genau diese „rote Linie“ wurde jetzt endgültig mit dem 750 Mrd. Euro umfassenden "Green Deal“, für den bis jetzt über 300 Mrd. Euro Schulden aufgenommen werden mussten, überschritten.
Damit ist eigentlich die Geschäftsgrundlage der Maastricht-Verträge entfallen. Die Realität wird aber zeigen, daß dies völlig unerheblich ist und daß sämtliche Regelübertretungen der EU rechtlich ungesühnt bleiben werden. Insofern ist der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heftig proklamierte "Green Deal“ als Sündenfall und Dammbruch anzusehen.
Und in der späteren Geschichtsschreibung dürfte man diesen Moment auch als Auslöser für viele weitere problematische Entwicklungen innerhalb Europas verantwortlich machen. Zunächst folgt aber aus dem Sündenfall, daß der Begriff "Geldwertstabilität“ zu einem bloßen Lippenbekenntnis der Notenbanker verkommen wird und daß Euro-Ersparnisse in ihrem Wert nicht mehr sicher sein dürften.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4486