Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Ein kurzer Aufsatz über die Geschichte des US-amerikanischen Goldgeldes

29.05.2023  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
Am 2. April 1792 wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika das Münzgesetz ("Coinage Act") verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass der Dollar die Währungseinheit ist. Zudem wurde der Dollar als Äquivalent von 371,25 Gran Feinsilber und 24,75 Gran Feingold definiert. Damit hatten sich die Vereinigten Staaten von Amerika für einen Bimetallismus entschieden: Gold und Silber waren gleichermaßen Geld.

Die freie Ausprägung von Silber und Gold zum festgelegten Verhältnis von 15: 1 war bei der amerikanischen Münzstätte ("US Mint") möglich (wobei ein Legierungsanteil zugegeben werden durfte). Die Münzausprägung war in zweifacher Hinsicht frei: Jeder konnte sein Silber und Gold münzen lassen, und das Ausprägen war gebührenfrei. Die US-Regierung münzte sämtliches Silber und Gold, das ihr angeboten wurde, zum Kurs von 1,2929 Dollar pro Troy-Unze Feinsilber und 19,3939 pro Troy-Unze Feingold aus.

Open in new window
Quelle: Federal Reserve Bank of St. Louis, Refinitiv; Graphik Degussa.


In der Praxis wurde jedoch bis 1834 nur Silber als Geld verwendet. Warum? Kurz nachdem im Münzgesetz das Austauschverhältnis zwischen Silber und Gold auf 15 : 1 festgelegt worden war, wertete im Markt das Silber ab gegenüber dem Gold – und zwar auf etwa 15,5 : 1.

Nun war es attraktiv für denjenigen, der Gold besaßund es in Geld umwandeln wollte, das Gold zum Marktkurs in Silber umzutauschen und das Silber zur Münzstätte zu bringen. Man brachte also 15 Unzen Silberzur Münzstätte, dafür erhielt man 1 Unze Gold. Mit der 1 Unze Gold bekam man im Markt mehr als 15 Unzen Silber. Die Münze hatte unter diesen Bedingungenbald kein Gold mehr, aber Unmengen von Silber. Silber wurde als Geld verwendet, nicht das Gold, und die USA waren damit de facto auf einem Silberstandard.

Das "Gresham’sche Gesetz" hatte also Wirkung gezeigt. Es besagt, dass das vom Staat unterbewertete Geld das vom Staat überbewertete Geld verdrängt. ¹

1834 trat ein neues Münzgesetz in Kraft. Zu dieser Zeit lag das Silber-Gold-Preisverhältnis bei 15,625 : 1. Das US-Repräsentantenhaus entschied sich jedoch (aufgrund von politischen Erwägungen) für ein Verhältnis von 16 : 1. Das führte dazu, dass nun das Gold vom Staat überbewertet, das Silber vom Staat unterbewertet war. Und wieder zeigte sich die Wirkung des Gresham’schen Gesetzes: Gold lief als Geld um, nicht das Silber. Die USA waren damit de facto auf einem Goldstandard.

Der amtliche Kurs einer Feinunze Gold wurde auf 20,671835 … Dollar festgelegt. Die Goldfunde in Kalifornien und Australien gegen Mitte des 19. Jahrhunderts führten zu einer weiteren Verbilligung des Goldes gegenüber dem Silber – und vor dem Hintergrund des offiziellen Austauschverhältnisses von 16 : 1 verfestigte das den Status des Goldes als "billiges Geld".

In der Zeit des Bürgerkrieges wurden "Greenback" ausgegeben – Dollar, die keine Gold- und Silberdeckung und auch kein Versprechen auf Einlösung hatten. Der Greenback verdrängte in dieser Zeit das Gold als Zahlungsmittel. 1873 wurde die Münzgesetzgebung neu geordnet. Dabei wurde jedoch im Gesetzestext die Ausprägung des historischen Standard-Silberdollars aus 371,25 Troy-Gran Feinsilber nicht mehr aufgeführt.

1875 wurde das Gesetz zur Wiedereinführung des Edelmetallstandards verabschiedet, am 1. Januar 1879 trat es in Kraft – und zwar allein auf der Basis des Goldes. Damit war das Silber demonetisiert, die USA hatten nun auch offiziell einen Goldstandard. Das Beenden des Silbergeldes wurde – insbesondere von Seiten der Bundesstaaten, in denen Silber gefördert wurde – als das "Verbrechen von 1873" bezeichnet.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"