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"Ansonsten bräuchte niemand ein solches Register"

24.08.2023  |  Vertrauliche Mitteilungen
Mitte Juli gab die Europäische Union eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines "europäischen Vermögensregisters“ in Auftrag. Vorweggegangen war in diesem Februar die Verabschiedung mehrerer Regelungsentwürfe in einigen anderen Rechtsbereichen, in denen sich Hinweise auf ein "EU-Vermögensregister“ fanden.

Nach derzeitigem Planungsstand strebt man eine möglichst umfassende Erfassung des Vermögens jedes einzelnen EU-Bürgers an. Dabei federführend soll eine noch einzurichtende Zentralbehörde sein, über die der aktuelle Vermögensstand jedes einzelnen Bürgers per Knopfdruck abrufbar wäre.

Erfasst werden sollen neben Immobilienbesitz, Bankguthaben, Bargeld- und Edelmetallbeständen (hier dürfte die Erfassung noch am schwierigsten werden), Unternehmensbeteiligungen und Kryptowährungen auch beispielsweise Fahrzeuge, Schmuck, Antiquitäten und Kunstgegenstände. Vor allem für Schmuck, Antiquitäten und Kunstgegenstände sind allerdings für die Erfassung Freigrenzen in sechsstelliger Euro-Höhe im Gespräch.

Zur Begründung für diese weit in den Privatbereich reichenden Erfassungsgedanken wird – wie immer, wenn man in Brüssel um eine genaue Rechtfertigung verlegen ist – unter anderem auf die Bekämpfung der Geldwäsche verwiesen. Kritiker glauben daran nicht, sie vermuten eher, daß die genaue Vermögenserfassung z.B. die Durchführung eines späteren "Lastenausgleichs“ ungemein erleichtern könnte . . .

Auch Datenschützer schlagen schon jetzt Alarm. Denn neben den entsprechenden Behörden sollen auch andere Personen mit "berechtigtem Interesse“ (z.B. Journalisten, Nicht-Regierungsorganisationen und "Forscher“ jedweder Art) in das Register Einsicht nehmen können – und eine vorherige Einwilligung der Betroffenen ist nicht vorgesehen. Die Vision eines absolut gläsernen Bürgers würde damit Wirklichkeit.

Die von der Politik vorgeschobenen Gründe (Kampf gegen Geldwäsche, organisierte Kriminalität und Terrorismus) können kritische Experten nicht überzeugen. Denn eine tatsächliche Bedrohung in einem diese Überwachung rechtfertigenden Ausmaß scheint nicht gegeben zu sein, wenn selbst nach den Schätzungen der Polizeibehörde Europol der Anteil verdächtiger Finanzaktivitäten am jährlichen Bruttoinlandsprodukt der EU bei lediglich einem Prozent liegt.

Der Unternehmensberater, Buchautor und frühere Chef des DegussaGoldhandels, Markus Krall, geht realistischerweise davon aus, daß die wirklich kriminellen Aktivitäten auch unter einem EU-Vermögensregister weithin unbehelligt anhalten würden. Er schlussfolgert: "Wenn jemand ein Vermögensregister einführt, dann ist der ultimative Zweck, mir diese Werte irgendwann wegzunehmen. ...

Ansonsten bräuchte niemand ein solches Register.“ Sobald alle Daten hinreichend erfasst sein werden, so Krall sinngemäß, könnte es nur noch ein kleiner Schritt hin zu neuen Umverteilungsmaßnahmen sein, bei denen – nach chinesischem "Vorbild“ – auch das "Sozialverhalten“ berücksichtigt werden könnte.

Obwohl nach derzeitigem Stand von einem EU-Vermögensregister etwa 450 Mio. Menschen in zurzeit 27 EU-Staaten betroffen wären, wird über diesen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger kaum öffentlich diskutiert.

Es scheint geradezu so, als ob man in Brüssel möglichst lange im Stillen agieren möchte, um unter weitgehender Ausschaltung von Bürgerkritik einen Punkt zu erreichen, von dem aus es dann kein Zurück mehr gibt. Eine Diversifizierung des Vermögens und dessen möglichst "diskrete“ Verwahrung, soweit möglich auch außerhalb der Landesgrenzen der EU, bleiben mehr denn je schon jetzt angeraten.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4559



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