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Neues Datenschutzabkommen mit den USA: erneute Mogelpackung

11.09.2023  |  Vertrauliche Mitteilungen
Das vor drei Jahren bereits zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA geschlossene Datenschutzabkommen "Privacy Shield“ war rechtswidrig, weil die USA den Bürgern keine den EU-Regeln vergleichbare Schutzrechte der Privatsphäre einräumen. Die US-Geheimdienste und -Verwaltungsbehörden durften nach den Regeln des seinerzeit geschlossenen Abkommens auch weiterhin sämtliche Daten einsehen, die US-Boden oder US-Firmen erreichen, sofern diese Informationen ihnen nützen oder von Interesse sind.

Da die US-Behörden bislang sämtliche Daten, die über US-Firmen liefen oder US-Boden erreichten, mitgelesen oder sogar kopiert haben und die meisten großen Server-Provider amerikanische Firmen sind oder Teile ihrer Serverkapazitäten in den USA installiert haben, gab es diesbezüglich praktisch keinen Datenschutz.

Mühsam mussten also sämtliche sensiblen Daten wie z. B. Vertrags-, Konstruktions- oder sonstige Firmengeheimnisse wirksam geschützt werden, wenn Unternehmen oder Subunternehmer mit Anbietern zusammenarbeiteten, die einen Bezug zu den USA haben. Besonders kritisch war dies z.B. bei der Zensus-Datenerfassung über Wohnraum etc. der Bundesbürger.

Denn die bei diesem Zensus vor etwa zwei Jahren erhobenen "Wohnungsdaten“ der Bundesbürger wurden größtenteils unter Einbeziehung US-naher Unternehmen und Datenwege verarbeitet. Ob dies überhaupt rechtens war, müsste streng genommen noch einmal überprüft werden. Tatsache ist aber, daß die US-Behörden jetzt im Besitz sämtlicher über Zensus erhobenen Wohnungsdaten in Deutschland sein können.

Wegen dieser massiven Sicherheitsprobleme haben weltweit immer mehr sicherheitsbewusste Unternehmen den möglichen US-Bezug so gut es ging vermieden. Den US-Datenverarbeitern drohte zwischenzeitlich sogar der Verlust des europäischen Marktes. Dieser ist für die USA aber besonders wichtig, weil nur dort "Industriespionage nach US-Regeln“ betrieben werden kann.

Nicht auszuschließen ist, daß die US-affine EU-Bürokratie aus vor allem diesem Grunde nun eine neue Schein-Datensicherheitsvereinbarung mit den USA geschlossen hat. Diese dürfte nämlich lediglich dazu dienen, die europäischen Kunden in der falschen Sicherheit zu wiegen, jetzt auch mit US-verbandelten Unternehmen auf sicherer Basis zusammenarbeiten zu können.

Doch das ist nach wie vor nicht der Fall. Die entscheidende Regelung in dem neuen Abkommen besagt nämlich, daß die US-Geheimdienste oder -Behörden für eine "rechtskonforme“ Daten-Spionage diese nur für sinnvoll oder notwendig erachten müssen, was grundsätzlich der Fall sein wird.

Insofern ist die neue Datenschutzvereinbarung mit den USA eine Mogelpackung, die den europäischen Kunden eine Sicherheit vorgaukeln soll, die nicht existiert. Europa kommt also um den Aufbau vollständig isolierter, eigenständiger Datenspeicherungs- und -verarbeitungssysteme aus Sicherheitsgründen nicht umhin.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4561



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