"Grünes" Außenministerium warb für den "Doppelpass"
29.05.2024 | Vertrauliche Mitteilungen
Das von der Grünen Annalena Baerbock geleitete Auswärtige Amt kam Anfang April nicht umhin, die Echtheit einer im Internet-Medium "X" (ehemals "Twitter") veröffentlichten Meldung zu bestätigen, in der die Bundesrepublik Deutschland in arabischer Sprache ganz offiziell dafür warb, sich jetzt für einen deutschen Pass zu bewerben.
Dafür verantwortlich zeichnete das Regionale Deutschlandzentrum (RDZ) in Kairo, das direkt dem Auswärtigen Amt unterstellt ist.
Der Text wurde von der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD) erstellt und dann ins Arabische übersetzt.
"Viele haben jahrzehntelang darauf gewartet, jetzt steht es endlich im Gesetzesblatt. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht gilt ab dem 26. Juni 2024 für alle, die Deutsche werden wollen“, hieß es dort.
Hingewiesen wurde auch auf die grundsätzliche Möglichkeit, im Falle einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und auf das ebenfalls neue mögliche Verfahren einer "Turbo-Einbürgerung" nach nur drei Jahren in Deutschland.
Im Auswärtigen Amt stellte man sich offiziell auf den Standpunkt, daß man mit dieser Migrations-Werbeseite nur über die "aktuelle Rechtslage" informieren wollte...
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4598
Dafür verantwortlich zeichnete das Regionale Deutschlandzentrum (RDZ) in Kairo, das direkt dem Auswärtigen Amt unterstellt ist.
Der Text wurde von der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD) erstellt und dann ins Arabische übersetzt.
"Viele haben jahrzehntelang darauf gewartet, jetzt steht es endlich im Gesetzesblatt. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht gilt ab dem 26. Juni 2024 für alle, die Deutsche werden wollen“, hieß es dort.
Hingewiesen wurde auch auf die grundsätzliche Möglichkeit, im Falle einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und auf das ebenfalls neue mögliche Verfahren einer "Turbo-Einbürgerung" nach nur drei Jahren in Deutschland.
Im Auswärtigen Amt stellte man sich offiziell auf den Standpunkt, daß man mit dieser Migrations-Werbeseite nur über die "aktuelle Rechtslage" informieren wollte...
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4598