Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Ian Rank-Broadley

Ian Rank-Broadley wurde 1952 in Walton-on-Thames, in der britischen Grafschaft Surrey, geboren. Nach seiner Schulzeit studierte er von 1970-76 an der Slade School of Fine Art in London Bildhauerei, später führten ihn seine Wege nach Italien und Frankreich.

1994 wurde er Mitglied in der königlichen Gesellschaft der britischen Bildhauer (Royal Society of British Sculptors). Heute sind seine Werke unter anderem im British Museum in London und im Rijksmuseum in Amsterdam zu sehen. Zu deinen bekanntesten Denkmälern aus seiner Hand zählt das Armed Forces Memorial in Staffordshire, einer Grafschaft inmitten der Midlands von England.

Ian Rank-Broadley Initialen "IRB" sind auf vielen aktuellen Umlauf-, Gedenk-, Sammler- und Anlagemünzen zu finden. Neben verschiedenen Motiven für britische Münzen (z.B. für Thronjubiläen) hat er 1998 das aktualisierte Porträt der Königin Elisabeth II. entworfen.

Das Bildnis der Queen ist nicht nur auf den Münzprägungen (z.B. der Britannia in Gold und Silber) zu finden, sondern auch auf allen anderen Münzen der Commonwealth-Staaten, wie Kanada (z.B. auf der Maple Leaf in Gold und Silber, Mountie, Call of the Wild Serie, Canadian Wildlife Serie und der Canadian Birds of Prey Serie), Australien (z.B. Känguru, Lunar Kalender in Gold (Serie I & Serie II) und in Silber (Serie I & Serie II)), dem Kookaburra, Kola, Schnabeltier) oder Neuseeland (z.B. auf dem Kiwi in Gold und Silber).


Kategorie: Personen

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Weißgold ist eine Legierung, das dem Aussehen dem von Platin ähnelt. Es wurde erstmalig Anfang des 20. Jahrhunderts in der Schmuckstadt Pforzheim für die Herstellung von Schmuck verwendetWeißgold hat gegenüber Platin den Vorteil, dass es kostengünstiger und aufgrund seiner Weichheit besser zu verarbeiten ist. In Bezug auf Silber hat es den Vorzug, [...]
    Kategorie: Rohstoffe

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"