Lexikon
Wechsel
Der Wechsel ist, wirtschaftlich betrachtet, ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs ähnlich wie ein Scheck. Anders als Banknoten und Münzen ist der Wechsel allerdings kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Ein Wechsel enthält eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen, an jenen oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel ("gezogen" und mit Unterschrift des Bezogenen) wird Akzept genannt.
Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage dessen geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, derentwegen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier).