Folgen Sie uns auf:

Die MWSt. - einmal mit, einmal ohne!

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!? Edelmetalle in Münz- oder Barrenform werden in Deutschland mit 0%, 7% oder mit 19% (bis 12/2006: 16%) Mehrwertsteuer belegt. Im Ausland gelten die entsprechenden landesüblichen MWSt.-Sätze (z.B.: 20% in Österreich, 7,8% in der Schweiz).

Eine MWSt.-Befreiung für mehrwertsteuerpflichtige Münzen würde unabhängig von der Metallart eintreten, wenn diese zum aufgeprägten Nennwert verkauft würden, denn sie wären dann (nicht nur theoretisch) offizielles Zahlungsmittel. Da bereits heute der Materialwert von Anlagemünzen weit über dem aufgeprägten Nennwert liegt, wird diese Ausnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit zum derzeitigen Zeitpunkt nicht eintreffen.

Der Privatinvestor sollte bei Verkäufen von MWSt.-pflichtigen Edelmetallen an Händler und Banken beachten, dass er diese zwar mit MWSt. erworben hat, aber ohne MWSt. zum Nettopreis verkauft.

 

Gold

Im Fall von Gold ist aus Sicht des Kapitalanlegers Positives zu berichten, denn der deutsche Fiskus hat Gold zu Anlagezwecken von der MWSt. befreit. Mit Wirkung zum 01.01.1993 wurde die Regelung als §4 Nr. 8 Buchstabe K in des UStG aufgenommen. Im Zuge einer Vereinheitlichung hat Brüssel die Richtlinie 77/388/EWG angepasst. Seit dem 01.01.2000 ist die Richtlinie 98/80/EWG auf alle EU-Staaten vereinheitlicht wurden. Die MWSt.-Befreiung gilt nur für Münzen & Barren in Gold, die erstens bestimmte Voraussetzungen (Feinheiten, Aufgelder) erfüllen und zweitens für die Goldanlage erworben wurden.

MwSt. Sonderregelung für Gold, Quelle: Europäische Union
Das Mehrwertsteuerrecht der EU, Quelle: Bundesministerium für Finanzen (Österreich)

 

Silber

Münzen und Barren in Silber werden in aller Regel mit dem regulären MWSt.-Satz in Höhe von 19% besteuert. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung für bestimmte Silbermünzen, bei denen nur ein ermäßigter Steuersatz von 7% angesetzt wird. Die betreffenden Münzen werden auf einer jährlich aktualisierten Liste vom deutschen Finanzministerium festgelegt. Wieso es diese Ausnahmeregelung für einige Silbermünzen überhaupt gibt, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Den Käufer freut's...

 

Platin

Egal ob Münzen oder Barren, auf alle Platinerzeugnisse ist der volle Mehrwertsteuersatz mit 19% MWSt. fällig.

 

Palladium

Alle Münzen und Barren in Palladium sind mit 19% MWSt. belegt.

 

» weiter zu: Wo können Barren und Münzen gekauft werden?


Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"