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Preisbildung & Preise

Wer will nicht billig einkaufen!? Doch beim Münz- oder Barrenkauf gelten teils etwas andere Gepflogenheiten! Gründe sind u.a. die wenigen Anbieter, die täglich variierenden Metallpreise, geringe Margen, die unterschiedliche Besteuerung und ein abweichendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Bevor Münzen oder Anlagebarren vom Anleger erworben werden können, müssen sie hergestellt werden. Die Scheideanstalten beziehen über die Börse, Raffinerie oder Minengesellschaften industrielle Standardbarren (z.B. bei Gold: Barrengröße rund 400 oz = ca. 12 kg). Beim Umwandlungsprozess in handelsübliche Barrengrößen oder Halbwerkzeuge (z.B. Münzrohlinge) - unter Berücksichtigung der Feinheit - fallen neben den Guss- bzw. Prägekosten relativ hohe Energiekosten für den Schmelzvorgang an. Bevor die Anlagebarren oder die Münzen über den Umweg einer Münzprägestätte beim Kunden im Tresor verschwinden, legt das Edelmetall einen langen Weg zurück, der in Form von Versand- und Versicherungskosten mehrmals zu Buche schlägt. Zu guter Letzt möchte auch noch der Verkäufer, ob Münzhändler oder Bank, etwas verdienen.

Die anfallenden Herstellungskosten sind bei allen vier Edelmetallen bezogen auf eine Gewichtseinheit annähernd gleich. Ein ganz anderer Blickwinkel entsteht, wenn der Edelmetallpreis mit berücksichtigt wird. Je höher der Preis eines Edelmetalls ist, umso geringer ist der prozentuale Aufschlag. Je kleiner die Gewichtseinheit (Stückelung) ist, desto teurer wird die Herstellung.

Als Faustregel gilt ferner, dass "normale" Barren stets billiger sind als vergleichbare große Münzen. Der Grund ist recht simpel: Bei gegossenen Barren müssen keine teuren Prägestempel hergestellt werden bzw. für geprägte Barren reicht meist ein einseitiger Prägestempel aus.

Für einen Anleger, der nicht im US$-Raum investiert, sind die Währungsschwankungen ein weiterer preisbestimmender Faktor. Die unterschiedlichen MWSt.-Sätze, die in Deutschland von 0 bis 19% reichen, belasten zusätzlich die Preisbildung.

Beim Kauf von Edelmetallen per Telefon/Internet kommt das deutsche Fernabsatzgesetz (FernAbsG) zur Anwendung, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. In einer Abänderung des Gesetzes (1. April 2005) wurde speziell im Bereich des physischen Edelmetallhandels eine gravierende Lücke geschlossen. Beim Abschluss eines Kauf- oder Verkaufsauftrages zwischen einem Händler und einer Privatperson sind beide Parteien an den vereinbarten Preis gebunden. Ein späterer Widerruf oder eine Rückgabe aufgrund fallender bzw. gestiegender Preise ist generell ausgeschlossen!

 

Preislisten

Bevor der Gang zum nächsten Münzhändler oder zur Bank erfolgt, sollten aktuelle Preise für Barren und Münzen sowie die Preise der Edelmetalle selbst ermittelt werden. Das Internet bietet dazu genügend Möglichkeiten.

Allerdings sind diese Preise nur als "Anhaltswerte" einzustufen, denn was nützt es dem Käufer in Hamburg, ein preisgünstiges Angebot in Stuttgart zu kennen, wenn er Dank Versandkosten im Endeffekt mehr zahlt? Was nützen theoretische Preise, wenn die Ware nicht vorhanden oder nur teilweise lieferbar ist? Was nützt ein niedriger Preis am Tag der Bestellung, wenn die Preisbestimmung erst Tage später bei Abholung erfolgt? Was nützt das vermeintliche Schnäppchen, wenn die Bescherung mit dem Öffnen des ebay-Paketes erfolgt?

Bei einer transparenten und fairen Preispolitik ist die Handelsspanne eines Händlers relativ gering. Bei neuen Goldmünzen und Barren liegt sie im einstelligen Bereich. Daher sind Rabatte oder Rabattschlachten so gut wie ausgeschlossen. Werden dennoch großzügig Rabatte oder preisgünstige Stücke angepriesen, sollte dies zumindest zur Vorsicht mahnen.

Bei späteren Verkäufen von MWSt.-pflichtigen Edelmetallen sollte berücksichtigt werden, dass die An-/Verkaufsspannen von Banken oder Münzhändlern deutlicher zu Tage treten. Das liegt daran, dass Edelmetalle mit MWSt. gekauft, aber ohne MWSt. zum Nettopreis zurückgekauft werden. Allein unter diesem Aspekt verliert ein Investor bereits in Deutschland max. 19%, in Österreich 20%.

 

Ein paar Anmerkungen und Gedanken

Viele Metalle und Rohstoffe haben sich im Preis bereits verdoppelt, verdreifacht oder ihre alten langjährigen Hochs überschritten. Für europäische Investoren wurde der Metallpreisanstieg durch Währungsgewinne im €/US$-Bereich abgefedert.

Ein US-Investor, der Nahe dem Tief bei ca. 250 US$ gekauft hat, freut sich mittlerweile über einen beachtlichen Gewinn. Heute spielt es für den US-Käufer keine Rolle mehr, ob er bei 260 oder 270 US$ gekauft hat, Hauptsache er hat gekauft! Ein Investor im Euro-Raum kann sich währungsbedingt über solche Gewinne nicht freuen, aber er kann Dank des "günstigen" Unzenpreises in € immer noch sehr billig in diese Metalle investieren.

Ähnlich verhält es sich mit der MWSt. z.B. auf Silber. Es ist viel günstiger, heute MWSt. zu zahlen, als in ein oder zwei Jahren. Der Ideenreichtum unserer Politiker ist so immens, dass niemand garantieren kann, ob der MWSt.-Prozentsatz auf diesem Niveau bleibt. Sollte Silber irgendwann sein All-Time-High von 1980 von 50 US$ übersteigen, dann fällt allein der MWSt.-Betrag in etwa so hoch aus, wie noch vor wenigen Jahren eine Silbermünze inklusive MWSt. kostete!

 

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