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Was man sonst noch wissen sollte!

Ein Blick in die Vergangenheit verdeutlicht besonders beim Gold, dass dessen Besitz nicht immer und überall erlaubt war...

  • Im so genannten freisten Land der Welt - den USA - verbot der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt im April 1933 den Besitz von Gold. Erst 40 Jahre später, mit Aufkündigung des Bretton-Woods-Vertrags, konnten und durften die Amerikaner wieder Gold kaufen und besitzen.
  • Während des 2. Weltkrieges war der Goldbesitz im damaligen Deutschen Reich untersagt, brauchten es doch die Nazis, um im Ausland Rohstoffe, Waren und Kriegsmaterial kaufen zu können.
  • In der ehemaligen DDR war zwar der Goldbesitz nicht verboten, offiziell gab es aber kein Gold zu kaufen. Da die Grenzen dicht waren und Devisen zum Kauf fehlten, gelangten auch keine Barren oder Münzen ins Land. Eheringe und Zahngold gab es nur gegen Abgabe von Altgold.
  • Im bevölkerungsreichsten Land der Welt - China - war der Goldhandel und Besitz bis 2003 verboten. Erst danach durften Privatleute offiziell Gold kaufen.
  • Die Liste ließe sich weiterführen. Anzumerken wäre noch, dass es beim Goldverbot teilweise Ausnahmen gab. Dies betrifft zum Beispiel das Zahngold und Eheringe. Trotz des Verbotes blühte natürlich der Schwarzhandel mit Gold, obwohl die Bestrafung sehr hart war und oft langjährige Zuchthausstrafen zur Folge hatte.

    Andere Edelmetalle waren noch nie verboten. Gründe könnten sein, dass die beiden Edelmetalle Platin und Palladium erst in den letzten Jahrzehnten als Anlagemetalle in Frage kommen sowie hauptsächlich in der Industrie benötigt und verarbeitet werden. Ferner besteht die Jahresproduktion nur aus wenigen Tonnen, sodass beide zusammen noch nicht einmal 5% der Jahresgoldproduktion (ca. 3.700 to) ausmachen. Den jährlichen Silberbedarf von ca. 25.000 to benötigt größtenteils die Industrie. Ein Verbot würde große Teile der Wirtschaft (Fotoindustrie, Elektroindustrie, Medizin,...) lahm legen oder zumindest stark beeinträchtigen. Aufgrund des niedrigen Preises pro Kilogramm verursacht das Einsammeln einen enormen logistischen Aufwand (man denke nur an das viele Tafelsilber, die Bestecke, Kronleuchter etc.) und wäre praktisch nicht von heute auf morgen umsetzbar.

    Einen interessanten Beitrag zum Thema Goldverbot finden sie hier.

     

    In Europa unterliegt der Handel und der Besitz von Edelmetallen keinerlei Einschränkungen. Bei Beträgen über 15.000 € kommt in Deutschland das Geldwäschegesetz zum tragen, d.h. der Käufer oder Verkäufer wird mit seinen Personalien festgehalten. Aus Unkenntnis oder purem Abwehrmechanismus wird dieser Betrag von Bankangestellten gern nach unten korrigiert. Die Daten des Käufers/Verkäufers werden meist automatisch an das Finanzamt weiter geleitet.

    Veräußerungsgewinne bei Edelmetallen werden in Deutschland wie Aktiengwinne behandelt, d.h. werden sie über ein Jahr lang gehalten, sind etwaige Gewinne steuerfrei, darunter müssen sie versteuert werden.

     

    » weiter zum: Fazit....


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